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Letzte Aktualisierung: 16.04.2024

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Schuldenbremse wirkt: Landesfinanzen stabil

von Ilse Romahn

(25.01.2023) Nach Einschätzung des Bundes der Steuerzahler (BdSt) Hessen hat sich die Schuldenbremse in den Krisen der letzten Jahre bewährt. Ihre disziplinierende Wirkung werde erneut durch den Haushaltsabschluss 2022 belegt, den der Hessische Finanzminister Michael Boddenberg kürzlich veröffentlicht hat.

„Durch die unerwartet hohen Steuereinnahmen des Vorjahres war das Land verpflichtet, in großem Umfang Schulden zu tilgen. Hessen hat dabei nicht nur 200 Mio. Euro Altschulden zurückgezahlt, sondern auch 1,75 Mrd. Euro in die Konjunkturrücklage gesteckt. Mit diesem Geld kann man nun die Neuverschuldung der kommenden Jahre begrenzen. Die Schuldenbremse zahlt sich also wortwörtlich aus!”, erklärt Joachim Papendick, Vorsitzender des BdSt Hessen.

Es sei erfreulich, dass es Hessen in den vergangenen Jahren gelungen ist, die Landesfinanzen trotz Corona-Pandemie und Krieg in der Ukraine stabil zu halten. So habe es im Haushaltsabschluss seit 2016 nur ein einziges Mal – nämlich im ersten Pandemie-Jahr 2020 – eine Zunahme der Verschuldung des Landes gegeben. Für das Jahr 2023 plant die Landesregierung nach Nutzung eines Teils der Konjunkturrücklage derzeit mit einer Nettokreditaufnahme in Höhe von 210,9 Mio. Euro. Dass die noch im Sommer erhoffte schwarze Null im Jahr 2023 nun nicht mehr gehalten wird, ist nach Auffassung des hessischen Steuerzahlerbunds nicht nachvollziehbar. Angesichts hoher Rücklagen und Steuereinnahmen auf Rekordniveau müsse es möglich sein, ganz auf eine Nettokreditaufnahme zu verzichten. Zudem lasse der Landeshaushalt jegliche Ansätze vermissen, Prioritäten zu setzen und für neue Ausgaben auch mal an anderer Stelle zu sparen.

„Dieser fehlende Sparwille kann in den nächsten Jahren zu einem echten Problem werden: Mit der Entwicklung der Personalkosten birgt der Landeshaushalt ein hohes Risiko”, meint Papendick. So habe sich die Zahl der Beschäftigten des Landes in den letzten sieben Jahren um insgesamt 15.000 erhöht und auch im Doppelhaushalt 2023/24 seien wieder tausende neue Stellen vorgesehen. Darüber hinaus müsse das Land in den nächsten Jahren – zusätzlich zu den üblichen Tarifsteigerungen – erhebliche Summen aufwenden, um die aktuelle Rechtsprechung zur verfassungsgemäßen Beamtenbesoldung umzusetzen. 

www.steuerzahler-hessen.de