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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Schlösserverwaltung sagt Führungen und Veranstaltungen bis 19. April ab

Schlossparks und Gärten sind weiter zugänglich

von Dr. Susanne Király

(16.03.2020) Um das Publikum zu schützen und der weiteren Ausbreitung des Coronavirus‘ vorzubeugen, hat die Verwaltung der Staatlichen Schlösser und Gärten Hessen (VSG) sämtliche in eigener Regie abgehaltenen Führungen und Veranstaltungen abgesagt.

Die meisten Museumseinrichtungen sind somit stark eingeschränkt, Cafés und Shops bleiben aber geöffnet. Außerdem sind die Schlossparks und historischen Gärten weiterhin zugänglich. Dies ordnete die Verwaltung an und handelt in Abstimmung mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst beim Eindämmen der Gefahren durch das neuartige Coronavirus / Sars-CoV-2. 

Aus diesem Grund sind ab sofort die Schlösser in Bad Homburg, in Weilburg und Steinau sowie die Ehemalige Benediktinerabtei Seligenstadt, die Gebäude des UNESCO Welterbes Kloster Lorsch inklusive des Freilichtlabors Lauresham und das Brentano-Haus in Oestrich-Winkel geschlossen. Die Schauräume dieser Einrichtungen wären in der Regel nur mit Führungen und Veranstaltungen zu betreten. Das von einer Betriebsgesellschaft geführte Schloss Erbach schließt sich der Vorsichtsmaßnahme an. Dagegen können weitere Liegenschaften der VSG unter freiem Himmel auf eigenes Risiko weiterhin besucht werden. 

Die VSG behält sich eine Verlängerung der Schließungen und ergänzende Regelungen vor. Das weitere Vorgehen werde sich nach den Empfehlungen der Gesundheitsämter und des Robert Koch-Instituts in Berlin sowie anderer zuständiger Behörden richten, so Kirsten Worms, die Direktorin der Schlösserverwaltung. Bei allen Sicherheitsvorkehrungen wird gegenwärtig ausdrücklich empfohlen, sich an der frischen Luft aufzuhalten, beispielsweise in den Schlossparks und historischen Parklandschaften.   

Ausgenommen von der Verantwortung der VSG bleiben bis auf Weiteres private und öffentliche Publikumsveranstaltungen aller Art in angemieteten Räumen der Liegenschaften der Schlösserverwaltung. Die Veranstalter müssen dazu selbständig mit den jeweiligen Gesundheitsämtern in Kontakt treten. Die VSG rät dringend, dass sie und ihre Gäste sich namentlich und mit Adresse registrieren lassen, Hygienevorschriften beachten und Teilnehmende zueinander einen Mindestabstand von 1,5 Metern einhalten. Zudem sollten alle schriftlich bestätigen, dass sie ohne Anzeichen einer Erkrankung sind und sich vorlaufend nicht in der Nähe von Infizierten mit der Lungenkrankheit (Covid-19) oder in Risikogebieten aufgehalten haben. 

Von der momentanen Schließung betroffen ist Lauresham in Lorsch, das am Sonntag, den 15. März, die Saison starten wollte. Ebenfalls abgesagt wurde die Eröffnung des Hölderlinjahres am Samstag, 28. März, in der Bad Homburger Schlosskirche. Der Veranstaltungsreigen zum 250. Geburtstag des Dichters sollte mit Festakt und Kunstinstallation eingeläutet werden. Dies teilten die Stadt Bad Homburg und der Kulturfonds Frankfurt RheinMain als Organisatoren mit.      

Besucher und Besucherinnen werden gebeten, sich über die weiteren Entwicklungen über die Homepage der Schlösserverwaltung auf dem Laufenden zu halten.