Schüler erfolgreich demokratisch beteiligen
CDU-Fraktion Hessen dankt Schüllerräten für ihre Arbeait
"Daher unterstützen wir auch die Schülervertretungen auf Ebene der Kreise und Städte mit Verbindungslehrkräften. Sie beraten und fördern die Schülervertretung im Rahmen ihrer Aufgaben und vermitteln bei Unstimmigkeiten zwischen Schülervertretung und Schülerschaft einerseits und Schulverwaltung, Schulleitung oder Lehrerschaft andererseits", erklärte er weitere.
Darüber hinaus gebe es klare rechtliche Rahmenbedingungen im Hessischen Schulgesetz für die Arbeit der Schülervertretungen auf allen Ebene. Das Hessische Schulgesetz regelt in § 158 Abs. 6, dass die Schulträger die Sachkosten und die notwendigen Fahrkosten der Stadt- und Kreisschülerräte tragen. "Insofern sind die Vorwürfe, die Bündnis90/Die Grünen Hessen erheben, völlig haltlos und der nächste Baustein ihrer durchsichtigen Kampagne gegen die Landesregierung, die leider von Fehldarstellungen geprägt ist“, betonte er.
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