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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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RP warnt vor Risiken in Baggerseen – keine Alternative während Corona

von Ilse Romahn

(02.06.2020) Die immer wärmeren Tage machen vielen Menschen Lust auf einen Sprung ins kühle Nass. Doch angesichts der Corona-Pandemie sind die offiziellen Badegewässer in Hessen für den allgemeinen Publikumsverkehr noch nicht freigegeben.

Warnung vor Risiken in Baggerseen
Foto: Regierungspräsidium Darmstadt
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Was liegt da näher, als einen der zahlreichen Baggerseen in der Region aufzusuchen? Doch genau davor muss die Bergaufsicht des Regierungspräsidiums (RP) Darmstadt leider warnen – zu viel ist dort schon passiert. 

Im vergangenen Jahr ertranken nach Angaben der DLRG in Deutschland 417 Personen – davon 20 in Hessen. Auch in diesem Jahr hat es bereits einen tödlichen Badeunfall in Südhessen gegeben. Der überwiegende Teil der Todesfälle ereignet sich in Seen und Teichen. Denn während Freibäder und offizielle Badegewässer von Personal beaufsichtigt werden, dauert es an Baggerseen viel länger, bis im Notfall Hilfe vor Ort ist – Verunglückte werden deshalb oft nur noch tot geborgen.
„Das Baden an solchen Seen ist lebensgefährlich“, sagt Dezernatsleiter Dr. Frank Braunisch. Dies betrifft komplett für die Öffentlichkeit gesperrte Baggerseen, aber auch Bereiche von Badeseen, die nicht für die Freizeitnutzung freigegeben sind. „Steile Böschungen und Abbaugeräte sind für die Badenden nicht einschätzbare Gefahren“, so Braunisch. Insbesondere an Stellen, an denen unter Wasser Materialien eingespült werden, könne es gefährlich sein. Was von außen betrachtet wie ein Sandstrand aussieht, kann im Wasser zur tödlichen Falle werden, weil der Untergrund dort keinerlei Stabilität bietet. Auch bei längst stillgelegten Seen kann es unter Wasser zu Rutschungen kommen. Die dadurch entstehenden Kaltwasserströmungen können einen lebensgefährlichen Kälteschock auslösen. Auch wer auf schwimmende Geräte wie Bagger oder Förderbänder klettert, begibt sich in Lebensgefahr. 

„Noch aktive Baggerseen und Tagebau-Betriebe eignen sich nicht zur Freizeitnutzung“, fasst Dr. Braunisch zusammen. Denn die Gefahren seien für Laien oft nicht erkennbar. Der RP-Fachmann appelliert deshalb an die Bevölkerung, das eigene Leben und das von Angehörigen oder Freunden nicht für einen illegalen Badeausflug aufs Spiel zu setzen. Wer aktive Bereiche von Baggerseen betritt, mache sich auf den Firmengeländen außerdem des Hausfriedensbruchs schuldig und riskiere damit eine Anzeige samt Bußgeld. 

Was legale Angebote betrifft, rät das RP, die weitere Entwicklung in der Corona-Pandemie abzuwarten. Doch auch wenn die Bäder wieder freigegeben sind, dürften nur die offiziell freigegebenen Seen und Seeabschnitte zum Baden genutzt werden. 

Service: Bis Mitte Juni will die hessische Landesregierung entscheiden, ab wann alle Bürgerinnen und Bürger wieder Schwimmen gehen können. Erklärtes Ziel ist, dass die Freibäder und Badeseen noch in diesem Sommer öffnen können. Aktuelle Informationen zu den Bädern gibt es bei den jeweiligen Betreibern bzw. den Kommunen. Eine Liste der aktuell freigegebenen Badeseen gibt es hier: https://badeseen.hlnug.de

www.rp-darmstadt.hessen.de