RP Darmstadt legt Rekord-Bilanz für Windenergie vor
Dies entspricht der Hälfte der Leistung der betriebenen Anlagen zum Jahresbeginn 2024 (561 MW). Insgesamt hat die Behörde im vergangenen Jahr 45 Anlagen genehmigt und damit ihre bisherige Höchstmarke aus dem Jahr 2016 übertroffen. Die 43 damals genehmigten Anlagen hatten mit 135,95 MW jedoch nur knapp die Hälfte der 2024 genehmigten Leistung.
Die durchschnittliche Verfahrensdauer betrug für die 2024 genehmigten Anlagen knapp 14 Monate ab Antragstellung und fünf Monate ab dem Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen. Bei gleichbleibenden Verfahrensdauern ist auf Basis der bereits eingereichten Anträge für das Jahr 2025 mit ähnlich hohen oder sogar weiter steigenden Genehmigungszahlen zu rechnen.
Hintergrund: Genehmigung von Windkraftanlagen
Wer eine Anlage zur Nutzung der Windenergie (Windkraftanlage) mit mehr als 50 Metern Höhe errichten will, braucht eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die entsprechenden Anträge müssen in Hessen an das jeweilige Regierungspräsidium gerichtet werden – in Südhessen an das RP Darmstadt. Im Zuge des Genehmigungsverfahrens beteiligt die Projektgruppe des RP bis zu 30 Fachbehörden, die das Vorhaben hinsichtlich ihrer jeweiligen Zuständigkeit prüfen, bevor sie genehmigt oder abgelehnt werden.
Zur Übersicht aller Windenergieanlagen in Hessen: https://windrosen.hessen.de