Regulatorisch bedingte Neustrukturierung des Eigenkapitals der Helaba final beschlossen

Foto: Helaba
Das Land Hessen hatte die Details der teilweisen Neustrukturierung bereits im April 2024 vorgestellt. Sie können auf der Website des Hessischen Ministeriums der Finanzen abgerufen werden. Die Informationen wird die Helaba nach der technischen Umsetzung der Maßnahme im August auf ihrer Website zur Verfügung stellen. Die Maßnahme selbst ist bereits von der Bankenaufsicht genehmigt. Am Vortag hatte der Hessische Landtag die vorgesehenen Mittel durch einen Nachtragshaushalt freigegeben.
Hintergrund ist eine Überprüfung der Kapitalinstrumente europäischer Banken durch die Europäische Bankenaufsicht (EBA). Die in der Folge gefundene Lösung sieht nun vor, dass die Stillen Einlagen an das Land Hessen zurückgehen, im Gegenzug zeichnet das Land Stammkapital und eine AT-1-Emission der Helaba.