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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Regierungspräsidium Darmstadt legt Preisprüfer-Bilanz 2019 vor

von Ilse Romahn

(03.08.2020) Vergeben Bund, Länder und Gemeinden Aufträge an Unternehmen der privaten Wirtschaft, wird gefragt: Existiert für diese Leistung ein Markt, steht sie im Wettbewerb?

Bewerben sich mehrere Unternehmen, ist das in der Regel der Fall. Wenn es, wie im Verteidigungsbereich oder im Rahmen der Entwicklungshilfe, nur einen einzigen Nachfrager gibt oder ein Produkt oder eine Leistung nur von einem einzigen, hoch spezialisierten Anbieter vertrieben oder angeboten wird, kommt das Preisrecht ins Spiel. Die Preisvorschriften verhindern, dass Preise unverhältnismäßig hoch angesetzt werden - es dürfen nur die durch die Leistungserbringung entstandenen Selbstkosten zuzüglich eines angemessenen Gewinnzuschlags berechnet werden.

Eine der größten Preisüberwachungsstellen Deutschlands hat ihren Sitz beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt in Deutschland.

Alle öffentlichen Aufträge (außer Bauleistungen) unterliegen dem Preisrecht. Das RP prüft in erster Linie solche Aufträge, bei denen die Preisbildung im Wettbewerb zumindest fraglich erscheint. Anhand der betrieblichen Unterlagen der Auftragnehmer stellen die Preisprüfer des RPs fest, ob das öffentliche Preisrecht beachtet wurde. Wurden die Preisvorschriften nicht eingehalten, ist der vereinbarte Preis ungültig; an seine Stelle tritt der preisrechtlich höchstzulässige Preis.

Im Jahr 2019 hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt 160 öffentliche Aufträge sowie Zuwendungen des Bundes zu privatwirtschaftlichen Forschungsvorhaben im Gesamtwert von knapp 155 Millionen Euro geprüft. Beanstandet wurde in insgesamt 47 Fällen, was Rechnungskürzungen vom mehr als 1,8 Millionen Euro zur Folge hatte, die die öffentlichen Haushalte sparten. Bei den Zuwendungen erfolgten 34 Prüfungen (Gesamtvolumen 47,2 Millionen Euro) mit vier Beanstandungen, die zur Rückforderungen von 136.000 Euro an Fördermitteln führten. 126 geprüfte öffentliche Aufträge hatten 43 Rechnungskürzungen von insgesamt 1,68 Millionen Euro zur Folge. Laut einer aktuellen Statistik des Bundeswirtschaftsministeriums zu Preisprüfungen öffentlicher Aufträge im Jahr 2019 liegt das RP Darmstadt bei der Anzahl der durchgeführten Prüfungen als auch bei der Anzahl der Rechnungskürzungen auf Platz drei der bundesweit erfassten 31 Preisprüfungsbehörden.

Ziel der RP–Preisprüfer ist es nicht, möglichst viele Steuergelder zurückzuholen, sondern den fairen Preis für die angebotenen Güter und Dienstleistungen zu ermitteln. „Die Neutralität der Preisprüfer ist wichtig für die Anerkennung ihrer Arbeit von Seiten der geprüften Unternehmen", erläutert der zuständige Abteilungsleiter Dr. Helmuth Beck. Die sich aus den Prüfungen ergebenden Rückforderungsansprüche kommen nicht dem RP zugute, sondern den jeweiligen öffentlichen Auftraggebern, vorrangig dem Bund.

Nicht von der Statistik erfasst werden die Ergebnisse der umfangreichen Grundsatzprüfungen. Hierbei durchleuchtet die RP-Preisüberwachungsstelle das gesamte Rechnungswesen von Unternehmen mit einem hohen Volumen an öffentlichen Aufträgen und passt beispielsweise die Stunden- und Zuschlagssätze an, wodurch es bei den folgenden Prüfungen dieser Aufträge zu geringeren Abweichungen kommt.

Die Preisprüfungen der Landesbehörde haben darüber hinaus einen präventiven Charakter, indem sie schwarze Schafe abschrecken und so dafür sorgen, dass Unternehmen erst gar keine überhöhten Preise für Aufträge vom Staat, und damit letztendlich der Steuerzahlenden, verlangen.

Hintergrund: In den vergangenen zehn Jahren führten die RP-Preisprüfer pro Jahr im Schnitt 165 Preis- und Kostenprüfungen im Volumen von über 140 Mio. Euro bei Unternehmen in Südhessen durch. Bei knapp einem Drittel der Prüfungen kam es zu Beanstandungen, die zu durchschnittlichen jährlichen Rückforderungen von etwa 2 Mio. Euro führten.

Die Preisprüfer nehmen ihre Aufgabe als neutrale Gutachter zwischen öffentlichem Auftraggeber und Auftragnehmer wahr. Sie tragen zum einen dazu bei, dass Steuergelder möglichst sparsam und wirtschaftlich verwendet werden, indem sie die Auftraggeber vor überhöhten Preisforderungen schützen; zum anderen verhelfen sie aber auch den Auftragnehmern dazu, auskömmliche Preise für ihre Leistungen zu erzielen.

Daneben werden die Preisprüfer des RP auch in Amtshilfe für verschiedene Bundesministerien tätig, um Zuwendungen, mit denen innovative Grundlagenforschungsvorhaben in verschiedensten Bereichen gefördert werden, zu prüfen. Die Zuwendungsempfänger müssen hierbei die tatsächlich durch die Fördervorhaben verursachten Kosten sowie die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel des Bundes nachweisen.

Weitere Informationen zum Thema gibt es auf der RP-Website unter dem Stichwort Preisüberwachung.