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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Regierungspräsidium Darmstadt legt Einbürgerungsbilanz für 2019 vor

Großbritannien überholt Türkei bei Herkunft

von Ilse Romahn

(27.07.2020) Beim Regierungspräsidium (RP) Darmstadt sind im vergangenen Jahr rund 1500 Einbürgerungsanträge mehr als im Vorjahr eingegangen. Insgesamt rund 13.300 Neuanträge zeigen das große Interesse ausländischer Staatsangehöriger am Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit in Südhessen.

Grafik über Herkunft der Eingebürgerten im Jahr 2019
Foto: RP Darmstadt
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Bei Personen aus Großbritannien hat sich der Trend erneut verstärkt, der bereits seit der Volksabstimmung über den EU-Austritt (‚Brexit‘) 2016 erkennbar ist.

Die hierzulande lebenden Britinnen und Briten stellten im vergangenen Jahr 1104 Anträge – eine abermalige Steigerung im Vergleich zu den Vorjahren (870 im Jahr 2017 bzw. 722 in 2018). Damit bildeten britische Staatsangehörige schon zum dritten Mal in Folge die zweitgrößte Gruppe der Antragstellenden – lediglich von Türkinnen und Türken werden nach wie vor mehr Anträge gestellt (1373). Der Anteil syrischer Staatsangehöriger, die Deutsche werden wollen, hat sich 2019 gegenüber dem Vorjahr zudem mehr als verdoppelt (271).

Bei den abgeschlossenen Einbürgerungen lagen Personen mit britischem Pass mit 1153 ausgehändigten Urkunden sogar leicht vor Menschen mit türkischen Wurzeln (1140). Bei Türkinnen und Türken ist das Verfahren aufwändiger, da diese zunächst aus ihrer bisherigen Staatsangehörigkeit entlassen werden müssen. Auch aus Pakistan wurden mit 579 relativ viele Menschen eingebürgert. Insgesamt konnten die Kommunen in Südhessen 2019 rund 10.400 Einbürgerungsurkunden vom RP an die Antragstellerinnen und Antragsteller aushändigen. Das bedeutet einen Zuwachs von rund 1000 vom RP positiv beschiedenen Einbürgerungsanträgen gegenüber dem Vorjahr. 

Gemäß den Zahlen aus dem ersten Halbjahr 2020 scheint der Brexit-Boom nun vorbei zu sein: Bisher liegen hier „nur“ 142 neue Anträge von Briten gegenüber 565 Anträgen türkischer Staatsangehöriger vor. Eine klare Einschätzung ist diesbezüglich jedoch noch nicht möglich, da bei den Städten und Gemeinden bzw. Landkreisen, die die Anträge für das RP entgegennehmen, der Kundenverkehr aufgrund der Corona-Pandemie etliche Wochen teilweise eingeschränkt war. Britische Staatsangehörige, die vor dem 31.12.2020 einen Antrag auf Einbürgerung stellen, dürfen ihre bisherige Staatsangehörigkeit in der Regel behalten.

Hintergrund: Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt gilt als Deutschlands größte Einbürgerungsbehörde. Das RP bearbeitet die Anträge aus dem Regierungsbezirk Darmstadt (Südhessen) schon seit vielen Jahren digital, da die Landesbehörde im Rahmen des Antragsverfahrens zahlreiche weitere Behörden beteiligen muss. Die wichtigsten Fragen zur Einbürgerung werden hier beantwortet: https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/FAQ_Einb%c3%bcrgerung_0.pdf

www.rp-darmstadt.hessen.de