Reform der Psychotherapie: Neue psychotherapeutische Sprechstunde und Akutbehandlung
Die Wartezeit auf den Termin darf maximal vier Wochen betragen. Wird in der Sprechstunde akuter Behandlungsbedarf erkannt, ist eine psychotherapeutische Akutbehandlung möglich, die direkt nach der Sprechstunde beginnen kann. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen hin.
"Menschen, die in einer psychischen Krise sind, werden schneller die richtige Unterstützung bekommen und ambulant aufgefangen - statt stationär in einer Klinik", sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der TK in Hessen. Die Akutbehandlung umfasst künftig bis zu zwölf Stunden beim Therapeuten. Ziel ist es, die Patienten zu stabilisieren und eine kurzfristige Besserung zu erreichen. "Aus der Erfahrung mit anderen Versorgungsangeboten zu psychischen Erkrankungen wissen wir, dass es die Patienten stärkt, wenn sie trotz ihrer psychischen Krise im gewohnten familiären, beruflichen und sozialen Umfeld bleiben können", so Voß.
Über die Terminservicestellen der KV Hessen können Patienten freie Plätze für eine psychotherapeutische Sprechstunde und - sofern in der psychotherapeutischen Sprechstunde ein akuter Behandlungsbedarf bestätigt wurde - eine Akutbehandlung erfragen. Anders als bei anderen Fachrichtungen brauchen Versicherte keine Überweisung, um die Terminservicestelle der KV in Anspruch zu nehmen. Wenn sie dort anrufen, sollten sie ihre Versicherungskarte bereithalten.
Die psychotherapeutische Sprechstunde wird künftig von ärztlichen oder psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugendlichentherapeuten mit Kassenzulassung angeboten. Sie hilft den Patienten, die richtige Unterstützung zu finden. Dies kann eine ambulante oder stationäre Behandlung sein, eine Beratungsstelle, Selbsthilfegruppe oder andere Präventionsmaßnahmen. Die Therapeuten erkennen auch, ob eine Akutbehandlung ngezeigt ist.