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Rechtzeitig um Vorsorgevollmacht kümmern

„Das PatientenForum“ weist auf Irrtümer bei Nachfolgeregelung hin

Eine Vorsorgevollmacht und eine Betreuungsverfügung helfen, vorab zu bestimmen, wer die Geschäfte regeln soll, wenn man selbst nicht mehr kann. Viele glauben, dass der Ehepartner oder die Kinder im Notfall automatisch zur rechtlichen Vertretung berechtigt sind. „Das ist aber nicht der Fall“, klärt der Präsident des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“, Manfred Pfeiffer, im neuesten Infoblatt „Aufgepasst und Hergehört“ des Vereins auf.
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Der Präsident des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen in Mainz, Manfred Pfeiffer, rät dringend, rechtzeitig über eine Vorsorgevollmacht nachzudenken.
Foto: Pressestelle Bundesverband für Patienten- und Versicherteninteressen

„Rein rechtlich“, so Pfeiffer, „sind Partner und Kinder nicht besser gestellt als Fremde.“ Ohne Vollmacht übernehme zunächst der Staat (Betreuungsgericht) die rechtliche Vertretung und bestimme einen Betreuer. „In einer Vorsorgevollmacht“, so der Präsident des 11.000 Mitglieder starken Verbands weiter, „bestimmen Sie, welche Person Verantwortung übernimmt.“ Eine Vollmacht könne auch auf verschiedene Personen verteilt werden.

Die Senioren-Info Rheinland-Pfalz 2/2019 weist zusätzlich darauf hin, dass Auskünfte dazu Notare, Anwälte, Betreuungsvereine, Krankenkassen und Hausärzte erteilen. Informationen können auch über Das PatientenForum e.V. eingeholt werden. Eine Mappe, herausgegeben von der Internationalen Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand (IGLS), mit allen wichtigen Formblättern kann zum Preis von 8 Euro zuzüglich Porto bei „Das PatientenForum“ e.V. abgerufen werden.

(info@das-patientenforum.de)