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Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

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Randbemerkung: Der beste Freund des Menschen

von Ingeborg Fischer

(23.09.2022) Alf, Tommy, Asta, Lilli und Norma, das waren die Namen von Hunden, die mich eine Zeit lang begleitet haben, an die ich mich gerne erinnere, die ich geliebt habe. Wenn ich in Fotoalben und meiner Fotokiste wühle, da gibt es viele Bilder mit den treuen Freunden: bei der Einschulung meiner Tochter und auch später meiner Enkelkinder, Urlaubsfotos, die Hunde auf dem Rasen in der Sonne oder im Schnee tollend, bei Geburtstagen und auf Spaziergängen – sie waren immer dabei.

Foto:
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Jeder  Hund hat zu seiner Zeit fest zu meinem Leben gehört. Aktuell sind es Egon und Maia, zwei rumänische „Straßenköter“, die wir von einem Tierheim vermittelt bekamen. Sie werden bei uns beschützt, geliebt und gehören zur Familie.

Wenn dann so ein Hundeleben gelebt ist und der Abschied kommt, gibt es immer Tränen und das Herz ist schwer. Nun, der Mensch weiß, dass ein Hund – wenn es ganz hoch kommt – 15 bis 18 Jahre leben kann, dann ist die Zeit des geliebten „Wuffers“ um. Aber wenn es eine gute und schöne gemeinsame Zeit war, kann man sich auch trösten.

Das Leben von Hunden ist zu kurz! Das ist eigentlich ihr einziger Fehler! Agnes Turnbull

Wenn ich nun lesen muss, dass in Frankfurt und Langen von offensichtlichen Hundehassern bösartige Giftköder in Parks ausgelegt worden sind, schon über 10 Hunde nicht mehr gerettet werden konnten und elendiglich zu Grunde gegangen sind, überkommt mich eine ohnmächtige Wut. Was sind das für Menschen, die so etwas machen? Was treibt sie dazu, unschuldigen, geliebten Geschöpfen und deren Frauchen und Herrchen so etwas anzutun? Das Schlimme ist, dass man seinen Hund vor den Giftködern nur schwer schützen kann. Die Vierbeiner schnüffeln überall herum, und wenn sie einen „Bissen“ finden, dann wollen sie ihn auch fressen. Das passiert schnell oder meist ganz unbemerkt. Und dann kann oft selbst der Tierarzt nicht mehr helfen!

Tiere, und damit auch Hunde, sind „Sachen, und die Tötung eines Hundes ist somit  eine “Sachbeschädigung“?  Ja, ein Tier wird vor Gericht zunächst wie eine „Sache“ behandelt, und eine Sache kann man nicht  ermorden? Absurd! Der Staatsanwalt kann aber auf den Paragraf 17 des Tierschutzgesetzes zurückgreifen: Demnach können Täter, die ein Tier vorsätzlich und bewusst quälen oder sogar töten, zu einer hohen Geld- oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren verurteilt werden.

Ich kann mir nur wünschen, dass der Täter, der die Giftköder ausgelegt hat, gefasst und so hoch wie möglich bestraft wird.

Wer jemals in die treuen Augen eines Hundes geschaut hat, wird mich verstehen!

Die kalte Schnauze eines Hundes ist erfreulich warm gegen die Kaltschnäuzigkeit mancher Mitmenschen! Ernst R.Hauschka