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Radfahren mit Köpfchen – sonst kann es teuer werden

Wie die Stadt Bad Soden am Taunus mitteilt, kommt es immer im Straßenverkehr zu Konflikten zwischen - Autofahrern und Radfahrern. Leider passieren dabei auch immer öfter schwere Unfälle, die durch gegenseitige Rücksichtslosigkeit verursacht werden.

Dabei können Radfahrer durch ihr Verhalten im Straßenverkehr sehr viel zu ihrer eigenen Sicherheit beitragen und auch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer positiv beeinflussen. Diese Möglichkeit sollte unbedingt genutzt werden, denn im Gegensatz zu Autofahrern haben Radler keine Knautschzone und keinen Airbag. Immerhin finden rund 75 Prozent aller Unfälle, in die Fahrradfahrer verwickelt sind, zwischen Radler und Autofahrern statt.

Der Allgemeine Deutsche Fahrradclub hat die wichtigsten Tipps für mehr Verkehrssicherheit zusammengefasst:

– Rücksicht nehmen und vorsichtig fahren – nach außen selbstbewusst, innerlich aber defensiv fahren

– eindeutig und vorausschauend fahren, immer Handzeichen geben

– Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern suchen
– Abstand halten und sich selbst Sicherheitszonen schaffen
– abbiegende Autos und Lkws erfordern erhöhte Aufmerksamkeit (toter Winkel)
– nicht als Geisterfahrer unterwegs sein


Allerdings müssen sich Fahrradfahrer auch – abgesehen von Sicherheitsaspekten – an bestimmte Regeln halten. Tun sie dies nicht, werden diese Verstöße und Ordnungswidrigkeiten mithilfe des amtlichen Bußgeldkataloges geahndet. Ab 60,00 € Bußgeld wird mindestens noch ein Punkt im Kraftfahrt-Zentralregister in Flensburg eingetragen. Wichtig zu wissen ist auch: Das Radfahren im betrunkenen Zustand ist KEINE Ordnungswidrigkeit aus dem Bußgeldkatalog, sondern eine Straftat. Wegen absoluter Fahrunsicherheit (ab 1,6 Promille) oder geringer Alkoholisierung in Verbindung mit Ausfallerscheinungen (Fahrfehler, Unfall) kann der Radfahrer vor Gericht angeklagt werden. Bei Radfahren mit 1,6 Promille oder mehr wird die Straßenverkehrsbehörde außerdem eine medizinischpsychologische Untersuchung verlangen und je nach Ergebnis die Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entziehen oder sogar ein Radfahrverbot erteilen.

Weitere Infos zu diesem Thema finden Sie auch unter der Internetadresse https://fahrrad.bussgeldkatalog.org/.

Wichtige Tipps und Hinweise fnden Sie darüber hinaus auf der Internetpräsenz des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung. Gemeinsam mit dem ADFC hat das Ministerium die Vortragsreihe „Sicher Radfahren – Regeln und Tipps“ entwickelt, die als PDF-Datei heruntergeladen werden kann.