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Letzte Aktualisierung: 31.03.2023

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priwatt: Stecker Solaranlagen

Was vor dem Anschluss von Stecker-Solaranlagen zu beachten ist

von Bernd Bauschmann

(08.03.2023) Die Anschaffungskosten für Stecker-Solaranlagen sind überschaubar, der finanzielle Profit tritt nach 4-5 Jahren ein. Bürokratische Hürden gibt es vor der Inbetriebnahme kaum. Für Mieter und Personen mit wenig Kapital sind die kleinen Photovoltaikanlagen der Schlüssel zur eigenständigen Stromerzeugung.

Auch auf der Garage der Frankfurt-Live Redaktion erzeugt eine Stecker-Solaranlage Strom für den Hausgebrauch.
Foto: FLC
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Stecker-Solaranlagen sind mit einem Umfang von 1-2 Solarmodulen kleiner dimensioniert als große Photovoltaikanlagen, die sich über ganze Hausdächer entlangziehen. Beliebt sind vor allem die Balkonkraftwerke, dank denen auch Mieter in Wohnblöcken eigenen Strom erzeugen können, was sie einerseits in der Stromversorgung unabhängiger macht und andererseits bei Notsituationen vorteilhaft ist. Damit die Stecker-Solaranlagen angeschlossen werden dürfen und die autarke Stromversorgung einwandfrei funktioniert, gibt es vor der Anschaffung und Installation der Anlagen einige (wenige) Aspekte zu berücksichtigen.

 

Überblick über die wichtigsten Fragen zu Stecker-Solaranlagen

Betreiber großer Photovoltaikanlagen mit einer Einspeiseleistung von mehreren Kilowattstunden müssen vor der Inbetriebnahme einer solchen Anlage diverse bürokratische Hürden bewältigen. Bei Mini-PV-Anlagen ist es anders: Da kleine Balkonkraftwerke und Stecker-Solaranlagen üblicherweise mit einer Leistung von maximal 600 Watt einspeisen, bleibt den Betreibern eine Menge Aufwand erspart. Sofern sichergestellt ist, dass die Anlage maximal 600 Watt Einspeiseleistung hat (hierfür einfach auf die Nennleistung des Wechselrichters achten), gibt es nur noch folgende Fragen vor dem Kauf, dem Anschluss und der Inbetriebnahme einer Stecker-Solaranlage zu klären:

  • Erfüllt mein Aufstellort alle wichtigen Kriterien, damit sich die Investition in eine Solaranlage lohnt?
  • Welchen Stecker möchte ich verwenden - den Schuko-Anschluss oder einen normkonformen Anschluss, den eine Elektrofachkraft durchführen muss?
  • Ist in meinem Haushalt der richtige Stromzähler - entweder ein rücklaufgeschützter Ferraris-Zähler oder ein Zweirichtungszähler - vorhanden?
  • Habe ich die Stecker-Solaranlage beim Netzbetreiber angemeldet?

 

Aufstellort der Anlage muss über ausreichend Sonneneinstrahlung verfügen

Stecker-Solaranlagen mit 600 Watt Einspeiseleistung refinanzieren sich schnell und sind mit Anschaffungskosten von 850 bis 1100 Euro vergleichsweise günstig. Durch die zu erwartende Stromersparnis von knapp 200 Euro pro Jahr, die aus der Nutzung des selbsterzeugten Stroms anstelle des Stroms vom Energieversorger resultiert, haben Anlagenbetreiber die Anschaffungskosten binnen 4,5 bis 6 Jahren wiedererwirtschaftet.

Bei weniger vorteilhaften Bedingungen der Sonneneinstrahlung sinkt der Stromertrag und es kann beispielsweise bis zu 8 Jahre dauern, bis sich die Anschaffungskosten refinanzieren. Weil die Solarmodule einer Stecker-Solaranlage ohnehin eine Leistungsgarantie von 20 bis 25 Jahren haben, ist der verlängerte Zeitraum der Refinanzierung zwar kein Problem, doch das Ziel ist, eine möglichst effiziente Anlage zu haben. Hierfür ist es wichtig, die Module gen Süden, Osten oder Westen auszurichten; eine Nordausrichtung der Module bringt komplett nichts.

Eine Ausrichtung gen Süden bietet sich an, wenn tagsüber am meisten Strom verbraucht wird.
Die Ost- und Westausrichtung ist bei einem hohen Stromverbrauch am Morgen oder am Abend sinnvoll.
Unabhängig von der Ausrichtung sollten die Solarmodule in einem Neigungswinkel zwischen 20 und 40 Grad montiert werden.

Der Aufstellort eines Anlagenbetreibers sollte die Möglichkeit bieten, diese Voraussetzungen bestmöglich zu erfüllen. Experten zum Thema Balkonsolar beraten im Vorfeld des Kaufs über die finanzielle Lukrativität der Stecker-Solaranlage auf dem jeweiligen Balkon und auch an anderen Aufstellorten. Abgesehen von guten Bedingungen am jeweiligen Aufstellort sollte auch die Anlage selbst ein gewisses qualitatives Niveau haben.

Stecker-Solaranlagen führender Händler, wie sie z. B. auf priwatt.de zu finden sind, haben Module mit der besten Zelltechnologie, außerdem hochqualitative und präzise Modulwechselrichter, Halterungen gemäß Windlastnorm und die Anlagen erfüllen den DGS-Sicherheitsstandard. Solche Stecker-Solaranlagen performen an einem geeigneten Aufstellort ausgezeichnet.

 

Entscheidung fällt oft auf den Schuko-Stecker

Die Wahl des Steckers polarisiert regelrecht. An sich sind Stecker-Solaranlagen dafür bekannt, dass sie von den Betreibern selbst an das Stromnetz angeschlossen werden können. Hierfür wird der haushaltsübliche Schuko-Stecker an eine haushaltsübliche Steckdose angeschlossen. Um bei diesem Anschluss ein gutes Sicherheitsniveau zu gewährleisten, ist die Einspeiseleistung der per Schuko-Stecker angeschlossenen Plug-Play-Solaranlagen auf die bereits erwähnten 600 Watt begrenzt.

Obwohl die Netzbetreiber und einige Verbände sich querstellen, ist der Anschluss von Stecker-Solaranlagen per Schuko-Stecker gesetzlich gestattet. Es liegen derzeit sogar Entwürfe vor, aus denen folgen könnte, dass Stecker-Solaranlagen bis 800 Watt Einspeiseleistung per Schuko-Stecker selbst angeschlossen werden dürfen.

Wer möchte, kann sich dennoch freiwillig für einen normkonformen Anschluss der Stecker-Solaranlage entscheiden. Die meisten Händler bieten beispielsweise Stecker-Solaranlagen mit Wieland-Stecker als Alternative zum Schuko-Stecker an. Einzige Kehrseite dieser Anschluss-Variante: Eine Elektrofachkraft muss die Anlagen installieren, anschließen und ggfs. Anpassungen an der Elektrik der Immobilie vornehmen.

Immerhin verschafft die Entscheidung für einen normgerechten Stecker die Möglichkeit, sogar Stecker-Solaranlagen mit einer Einspeiseleistung von über einer Kilowattstunde zu nutzen. Die Wahl des Steckers wird beim Kauf der Stecker-Solaranlage getroffen, sodass die Solaranlage mit dem passenden Stecker-Typen ausgeliefert wird.

 

Passenden Stromzähler nutzen

Für Betreiber einer Stecker-Solaranlage ist die Nutzung eines Stromzählers verpflichtend, der bei Einspeisung nicht rückwärts zählt. Käme es dazu, dass der Stromzähler rückwärts läuft, weil z. B. ein gewöhnlicher Ferraris-Stromzähler verbaut ist, dann wäre dies gemäß § 268 Strafgesetzbuch (StGB) eine Manipulation technischer Aufzeichnungen und eine Straftat. Aus diesem Grund muss ein rücklaufgeschützter Stromzähler oder ein digitaler Zweirichtungszähler vorhanden sein, ehe Strom aus der Stecker-Solaranlage eingespeist werden darf.

In vielen Immobilien ist mittlerweile ein digitaler Zähler verbaut, weil die Verwendung digitaler Messeinrichtungen ohnehin bis 2030 gesetzlich verpflichtend sein wird. Falls ein angehender Anlagenbetreiber keinen digitalen Zähler hat, sollte er den Messstellenbetreiber kontaktieren und um einen Austausch bitten. Bei Verweis auf den bis 2030 verpflichtenden Umstieg auf digitale Zweirichtungszähler sollte es möglich sein, eine Kostenübernahme für den Zählerwechsel zu erwirken.

 

Anmeldung der Stecker-Solaranlage beim Netzbetreiber

Der Netzbetreiber ist der Eigentümer der Stromnetze und möchte in Kenntnis gesetzt werden, wenn über sein Netz Strom eingespeist wird. Zur Information an den Netzbetreiber gibt es entsprechende Vordrucke für die Anmeldung der Anlage; diese finden sich für gewöhnlich auf der Website des zuständigen Netzbetreibers.

Nach Rückmeldung des Netzbetreibers ist es erlaubt, den Stecker einzustecken und damit die Solaranlage in Betrieb zu nehmen. Spätestens einen Monat nach der Inbetriebnahme muss die Stecker-Solaranlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen werden. Die Anmeldung kann online über die Website der Bundesnetzagentur erfolgen.