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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Private oder gesetzliche Krankenversicherung? Ein Vergleich

von Bernd Bauschmann

(20.01.2022) Die Gesundheit ist ein unschätzbares Gut – vor allem in Zeiten einer Pandemie. Um diese trotz eines minimierten Angebots sportlicher Aktivitäten und einer Reduktion sozialer Interaktion zu fördern, wurden diverse Projekte ins Leben gerufen, wie beispielsweise Gesund Aufwachsen in Zeiten der Corona-Pandemie in Frankfurt.

Das Leistungsspektrum von privaten Krankenversicherungen kann so gewählt werden, dass es keine Wünsche offen lässt.
Foto: Pixabay / geralt
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Aufgrund unentdeckter Krankheiten, das Nicht-Aufsuchen von Ärzten und Krankenhäusern aus Angst, sich mit dem Virus anzustecken, und viele weiterer Ursachen steigt im Zuge der Pandemie nicht nur die Zahl der Corona-Toten. Studien verzeichnen eine 12-prozentige Zunahme an Todesfälle durch Herzinfarkte. Durch die hohe Auslastung des Gesundheitswesens mussten auch Operationen von Krebspatienten verschoben werden, die sich wiederum negativ auf ihre Heilungschancen auswirkten. Die Anzahl der Personen deren Gesundheit aufgrund der Pandemie leidet, kann nicht in Zahlen gefasst werden. Tatsache ist jedoch, dass die Lebenserwartung in Deutschland um 0,43 Lebensjahren bei Männern und 0,38 Lebensjahren bei Frauen gesunken ist.

Diese veränderten Gegebenheiten führen zu Überlegungen in Hinblick auf den Abschluss einer privaten Krankenversicherung. Fast 9 Mio. Privatversicherte in Deutschland nehmen diese Leistungen in Anspruch und sind bereit einen höheren finanziellen Beitrag für einen besseren Versicherungsschutz zu zahlen.

Vergleich der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung:

  • Wartezeiten

Nicht selten wird sich für die private Versicherung aufgrund des Faktors Zeit entschieden. Untersuchungen innerhalb weniger Tagen oder Wochen durchführen lassen zu können, auf die Versicherte einer gesetzlichen Krankenkasse oftmals Monate lang warten müssen, ist einer der größten Vorteile, die Privatversicherte genießen. Denn je früher eine Krankheit erkannt und behandelt wird, desto höher sind die Genesungschancen bzw. die Chancen, dass der Verlauf unheilbarer Krankheiten verlangsamt werden kann.

Auch in Hinblick auf Wartzeiten innerhalb der Ordination kommt es oftmals bei Privatärzten zu einer weitaus geringeren Aufenthaltsdauer im Warteraum, wodurch wiederum die Gefahr einer möglichen Ansteckung abermals reduziert wird.

  • Leistungsangebot

Das Leistungsangebot bei der gesetzlichen Krankenversicherung ist standardisiert und für jedes Individuum trotz unterschiedlicher Bedürfnisse gleich. Im Gegensatz dazu steht das Leistungsangebot der privaten Krankenversicherungen: Dieses wird individuell festgesetzt. Nach der Auswahl der Leistungen richtet sich auch der zu bezahlende Betrag.

Während bei der gesetzlichen Versicherung eine Veränderung und/oder Streichung bestimmter Leistungen durch den Gesetzesgeber vorgenommen werden kann, trifft dies nicht auf Privatversicherte zu. Die vereinbarten Leistungen werden ihnen auf Lebensdauer garantiert. Vor Veränderungen und Kürzungen im Leistungsangebot sind sie daher zu keinem Zeitpunkt bedroht.

Privatversicherten kommen diverse exklusive Leistungen zu. Sie können sich beispielsweise für Folgende entscheiden: Chefarztbehandlung, Einzelbett bei einem Krankenhausaufenthalt und die Klinik, in der sie behandelt werden wollen, frei zu wählen. Auch können sie ein umfassendes Leistungsangebot bei Zahnärzten wählen, während bei der gesetzlichen Krankenversicherung ausschließlich Grundleistungen abgedeckt sind. Das standardisierte Leistungsangebot sieht ausschließlich die Inanspruchnahme von Leistungen von Kassenärzten und keine Klinikwahl vor. In Krankenhäusern zählen Mehrbettzimmer sowie Facharztbehandlungen zu den Standardleistungen.

  • Finanzielle Beiträge

Ein weiterer wesentlicher Unterschied wird durch die Bemessungsgrundlage der Beiträge repräsentiert. Für den Beitrag, der an die gesetzliche Krankenversicherung geleistet werden muss, wird das Einkommen herangezogen. Das Leistungsangebot ändert sich nicht aufgrund der Beitragshöhe. Je weniger verdient wird, desto geringerer ist der zu zahlende Beitrag. Leidglich Selbstständige müssen einen bestimmten Mindestbetrag leisten. Familienmitglieder, die kein regelmäßiges Einkommen erhalten, sind mitversichert und müssen keinen Betrag entrichten.

Der Betrag von Privatversicherten variiert in Hinblick auf die ausgewählten Leistungen, das Alter und der gesundheitliche Zustand beim Abschluss der Versicherung. Die Bemessungsgrundlage ist daher unabhängig vom Einkommen, sodass es diesbezüglich zu keinen gesteigerten oder reduzierten Beiträgen kommen kann. Eine kostenlose Mitversicherung von Familienmitgliedern ist nicht möglich.

  • Wechsel

Während Privatversicherte nur unter gewissen Umständen wieder in die gesetzliche Krankenversicherung wechseln können, wird ihnen ein Wechsel zu einer anderen privaten Versicherung zwar ermöglicht, sie müssen sich jedoch eine abermalige Gesundheitsprüfung unterziehen. Hier kann es dann in weiterer Folge zu einer Veränderung ihrer Bemessungsgrundlage kommen, was sich wiederum in einer Erhöhung oder Senkung der zu zahlenden Beiträge widerspiegelt. Personen, die gesetzlich versichert sind, können grundsätzlich jederzeit einen Wechsel der Krankenversicherung anstreben.

Fazit
Je nach der finanziellen Situation und den individuellen Wünschen und Bedürfnissen ist die Entscheidung für oder gegen eine private Krankenversicherung zu treffen. In jedem Fall sollte dieser Entschluss wohl überlegt sein: Es ist zwar möglich, zu einem späteren Zeitpunkt zu einer privaten Versicherung zu wechseln, jedoch beeinflusst dies wiederum die Beitragshöhe. In jedem Fall stellt eine private Krankenversicherung eine nicht zu unterschätzende, wertvolle Option dar, die eigene Gesundheit zu fördern und zu schützen, da aufgrund geringerer Wartezeiten, die Inanspruchnahme von Privatärzten und Wunschkliniken, Zeit gewonnen wird – Zeit, die lebensentscheidend sein kann.