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Letzte Aktualisierung: 18.04.2024

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Planfeststellungsverfahren barrierefreier Ausbau des Frankfurter Westbahnhofs

Planunterlagen können eingesehen werden

von Ilse Romahn

(27.01.2020) Die DB Station&Service AG hat beim Eisenbahnbundesamt (EBA) die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens für den barrierefreien Ausbau des Bahnhofs Frankfurt (Main) West beantragt.

Das Regierungspräsidium Darmstadt führt im Auftrag des EBA das erforderliche Anhörungsverfahren durch. Dieses hat die Behörde nun eingeleitet. 

Kernpunkt der Planung ist die Errichtung dreier neuer Aufzugsanlagen für die barrierefreie Erschließung des Westbahnhofs. Ein zentraler Aufzug soll künftig die Personenunterführung mit dem Empfangsgebäude sowie mit dem Bahnstieg Gleis 3 und dem Bahnsteig Gleise 1und 2 verbinden. Zwei weitere Aufzüge sollen die Verbindung von der Personenunterführung zum Ausgang Solmsstraße sowie dem Bahnsteig Gleise 4 und 5 herstellen. 

Die Eingangshalle im Empfangsgebäude soll vergrößert und mit Automatik-Türen versehen werden. Daneben ist vorgesehen, eine neue WC-Anlage herzurichten. Zwei Treppenanlagen von der Personenunterführung zum Empfangsgebäude sollen zu einer breiten Treppe zusammengelegt werden. Darüber hinaus ist die Errichtung weiterer Zugänge zur Verkehrsstation geplant. 

Zu den weiteren Ausbaumaßnahmen gehört die Aufweitung der Personenunterführung in Richtung Ausgang Solmsstraße. Hierfür ist die Errichtung eines Zugangsbauwerks mit zwei Treppenläufen und Fahrradschieberinne vorgesehen. Decken und Wände der Personenunterführung sollen neugestaltet werden. Die Bahnsteige erhalten ein taktiles Leitsystem für Blinde und Schwerbehinderte. 

Die Planunterlagen sind bei der Stadtverwaltung in Frankfurt am Main zwischen dem 22. Januar und dem 21. Februar 2020 während der dortigen Dienststunden einsehbar. Einwendungen gegen das Vorhaben können bis spätestens zwei Wochen nach Ende der Offenlegung (bis zum 6. März 2020) beim RP Darmstadt oder der Stadt Frankfurt am Main schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden. 

Über die Durchführung eines Erörterungstermins wird das RP nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen entscheiden. 

Die Planunterlagen können auch auf der Homepage des Regierungspräsidiums im Bereich „Öffentliche Bekanntmachungen“ eingesehen werden.