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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024

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Pilotprojekt Ausstellungsvergütung für Bildende Kunst

von Ilse Romahn

(26.09.2024)  Das Kulturamt stellt in einem zweijährigen Pilotprojekt Honorare an Bildende Künstlerinnen und Künstler zur Verfügung. Auf Basis eines Etatantrags wurden dazu für die Jahre 2024 und 2025 Mittel in Höhe von jeweils 60.000 Euro bewilligt, die von institutionell sowie verstetigt geförderten Kunst- und Kulturinstitutionen zur Vergütung von Bildenden Künstlerinnen und Künstlern beantragt werden können.

„Die Künstlerinnen und Künstler unserer Stadt bereichern mit ihren Perspektiven immer wieder aufs Neue den Blick auf die Welt und unser gesellschaftliches Zusammenleben“, sagt Kulturdezernentin Ina Hartwig. „Besonders in einer teuren Stadt wie Frankfurt können jedoch nicht längst alle Kunstschaffenden vom Verkauf ihrer Kunstwerke leben. Diese so relevante Arbeit dennoch zu honorieren und zu ermöglichen, ist Anliegen dieses Pilotprojekts. Gerade in finanziell angespannten Zeiten hoffe ich, auf diese Weise mehr finanzielle Sicherheit für die freie Bildende Kunstszene zu schaffen und zu einer Verbesserung der sozialen Lage beitragen zu können. Ich freue mich, dass wir nun endlich starten können und sich unser enger Austausch mit den Bildenden Künstlerinnen und Künstlern der Stadt gelohnt hat.“

Die Förderung dient der Vergütung professionell arbeitender Bildender Künstlerinnen und Künstler mit Lebens- und Arbeitsmittelpunkt in Frankfurt am Main für die Bereitstellung ihrer künstlerischen Werke in öffentlichen, nicht kommerziellen Ausstellungen. In dem zweijährigen Pilotprojekt soll, angelehnt an die Leitlinien zur Ausstellungsvergütung der Landeshauptstadt Stuttgart, ein „Modell für Frankfurt“ entwickelt werden, das die Vergabe regelt und das auf Basis der gesammelten Erfahrungen evaluiert werden kann.

Institutionell sowie verstetigt geförderte Einrichtungen können ab sofort bis Donnerstag, 31. Oktober, Vergütungspauschalen zwischen 100 Euro und 1500 Euro, abhängig von der Form des Ausstellungsvorhabens, für das Jahr 2025 beantragen.

Zu den verstetigt geförderten Einrichtungen zählen alle Institutionen, die bereits einmal eine Förderung des Kulturamtes für ihre Ausstellungstätigkeit erhalten haben. Die Vergütungspauschalen schlüsseln sich wie folgt auf:

Einzelausstellung: 1500 Euro pro Künstlerin oder Künstler
Kleingruppenausstellung (zwei bis drei Künstlerinnen oder Künstler): 500 Euro pro Person
Gruppenausstellung (vier bis neun Künstlerinnen oder Künstler): 250 Euro pro Person
Großgruppenausstellung (mehr als neun Künstlerinnen oder Künstler): 100 Euro pro Person

Die Förderung der Ausstellungsgrundvergütung erfolgt im Rahmen der Projektförderung. Der Förderantrag ist per E-Mail an kunstfoerderung@stadt-frankfurt.de jeweils bis zum 30. Oktober vor dem Kalenderjahr, für welches die Förderung beantragt wird, beim Kulturamt der Stadt Frankfurt einzureichen. Die spezifischen Förderkriterien für die Antragsstellung zur Ausstellungsvergütung für Künstlerinnen und Künstler können der Website kultur-frankfurt.de des Kulturamtes entnommen werden. (ffm)