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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Paul Dünte bleibt Kriftels Ortsgerichtsvorsteher

von Adolf Albus

(08.11.2019) Seit 25 Jahren ist Paul Dünte mittlerweile Vorsteher des Ortsgerichts Kriftel. Und er macht weiter: In der Sitzung der Gemeindevertretung wurde er vergangene Woche erneut für weitere fünf Jahre zum Ortsgerichtsvorsteher gewählt.

Die Auswahl der Ortsgerichtsmitglieder erfolgt nach § 7 Ortsgerichtsgesetz durch die Gemeinde. Die Bewerber werden vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt und in schriftlicher und geheimer Abstimmung durch die Gemeindevertretung (erforderlich ist mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Mitgliederzahl der Gemeindevertretung) gewählt.

Die Ortsgerichtsmitglieder werden dann auf Vorschlag der Gemeinde von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Wenn der Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat, kann die Amtszeit auf fünf Jahre begrenzt werden. Dem Ortsgericht Kriftel gehören neben Ortsgerichtsvorsteher Paul Dünte derzeit die Ortsgerichtsschöffen Christian Schwarz, Andreas Theis sowie Sebastian Hasenbach an. Erst vor wenigen Tagen wurde zudem Christoph Rosenkranz durch den Präsidenten des Amtsgerichts Frankfurt zum Ortsgerichtsschöffen ernannt.

Schätzen von Immobilien und Beglaubigen von Urkunden

Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Kommune. Es bietet den Bürgern verschiedene Dienstleitungen an. Dazu zählen Schätzungen des Wertes von Immobilien. Manchmal ist es wichtig, dass eine neutrale Instanz den Wert einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Gartens ermittelt. Bei Erbstreitigkeiten oder bei der Aufnahme einer Hypothek, aber auch bei Verkäufen. Mit der Schätzung durch unabhängige Experten haben die Geschäftspartner eine seriöse Verhandlungsbasis.

Zu den Aufgaben des Ortsgerichtes gehören die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Der Ortsgerichtvorsteher soll zudem bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Ortsgerichtsvorsteher Paul Dünte bietet regelmäßig donnerstags von 18 Uhr bis 19 Uhr (oder nach telefonischer Vereinbarung unter der Rufnummer 41586) in Zimmer 2 des Rat- und Bürgerhaus Kriftel eine Sprechstunde an.