Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 25.04.2024

Werbung
Werbung

Ortsgericht Kriftel sucht Personal

von Adolf Albus

(16.09.2021) „Wir suchen einen neuen Schöffen oder eine neue Schöffin für das Ortsgericht“, teilt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek mit. Der Vorsitzende des Ortsgerichtes, Paul Dünte, kann sein Amt aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiterführen. Christoph Rosenkranz hat seine Vertretung übernommen.

„Der Gemeindevorstand wurde vom Amtsgericht Frankfurt gebeten, die Wahl eines Ortsgerichtsschöffen oder einer Schöffin zeitnah vorzubereiten. Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, sich für das Amt zu bewerben“, so Jirasek. „Hilfreich wäre es, wenn sich Jemand finden würde, dessen Tätigkeit als Architekt oder Bauingenieur ihn oder sie für das Amt prädestiniert.“ Die Verwaltung prüft die Eignung der Bewerber und schlägt dem Gemeindevorstand die geeigneten Personen für die Wahl durch die Gemeindevertretung vor. Der gewählte Schöffe wird dann dem Amtsgericht vorgeschlagen, der ihn oder sie offiziell per Urkunde ernennt. Die Amtszeit eines Schöffen/einer Schöffin beträgt zehn Jahre.

Die Bewertung von bebauten Grundstücken ist der Schwerpunkt der Schöffen Christoph Rosenkranz und Ingrid David-Eifert. Für die Bewertung von unbebauten Grundstücken und landwirtschaftliche Kulturen sind die Mitglieder Andreas Theis und Sebastian Hasenbach zuständig. Aufgrund der aktuellen Corona-Lage finden zurzeit im Rathaus Sprechstunden des Ortsgerichts nur mit Terminvereinbarung statt. Den 1. Stellvertretenden Ortsgerichtsvorsteher Christoph Rosenkranz erreicht man hierzu unter der Nummer 0175/9185172 oder per E-Mail an ogkriftel@gmail.com.

 

Beglaubigungen oder Immobilien-Schätzung

Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Kommune. Es bietet den Bürgern verschiedene Dienstleistungen an. Dazu zählen Schätzungen des Wertes von Immobilien. Zu den Aufgaben gehören außerdem die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Der Ortsgerichtvorsteher kann bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Wer sich für das Amt interessiert, der meldet sich bitte bei Volker Kaufmann, Ordnungsamt, Telefon (06192)4004-50.