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Organspende im Ausland hat andere Regeln

Das PatientenForum empfiehlt Anschaffung von Spenderausweisen

Stirbt beispielsweise in Österreich ein deutscher Urlauber bei einem Autounfall kann es durchaus passieren, dass ihm auch ohne Organspenderausweis ein Organ entnommen wird. Der Grund: In diesem wie in vielen anderen europäischen Ländern herrscht im Gegensatz zu Deutschland die Widerspruchsregelung. Darauf weist der Präsident des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“, Manfred Pfeiffer, in einer Pressemitteilung hin.
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Manfred Pfeiffer, Präsident des Bundesverbandes für Patienten- und Versicherteninteressen „Das PatientenForum“, weist auf andere Regelungen für Organspenden im Ausland hin.
Foto: Pressestelle Das PatientenForum e.V.

In den meisten europäischen Ländern ist die Organspende anders geregelt als in Deutschland. „Dieser Tatsache sollten sich alle deutschen Staatsangehörigen bewusst sein, wenn sie ins Ausland reisen“, mahnt Pfeiffer in dem Infoblatt „Aufgepasst & hergehört“ des PatientenForums e.V. Hintergrund ist die Diskussion im deutschen Bundestag, die Bedingungen für eine Organtransplantation auch in Deutschland zu ändern.

Dazu Pfeiffer: „Im Ausland gilt die sogenannte Widerspruchslösung. Das heißt, dass der Verstorbene zu Lebzeiten explizit der Organentnahme nach seinem Tode widersprochen haben muss.“ Diese Regelung gelte beispielsweise in den beliebten Urlaubsländern Österreich, Italien, Spanien, Portugal sowie in Luxemburg, Ungarn und Slowenien.

In einem Organspendenausweis, so erklärt das in Mainz ansässige PatientenForum, kann einer Organspende ausdrücklich zugestimmt oder widersprochen werden. Man könne aber auch die Entnahme nur bestimmter Organe gestatten bzw. bestimmte Organe vor der Entnahme ausschließen. Meist sind dies übrigens die Augen.

In Deutschland steht es jedem frei, diesen Ausweis auszufüllen und bei sich zu tragen. „Dies zu tun ist aber sehr empfehlenswert, um eine unerwartete Entscheidung nicht den Angehörigen zuzumuten“, rät übrigens auch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung BZgA.