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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Ordnungsamt weist auf Gästelistenpflicht hin

von Ilse Romahn

(17.06.2021) Die Lockerungen der Corona-Regeln und das warme Sommerwetter der letzten Tage führen zu vollen Terrassen in der Außengastromie und gut besuchten Sommergärten; auch in den Innenbereichen der Gaststätten ist Bewirtung unter Einhaltung der geltenden Verordnung wieder möglich.

Gemäß derzeit geltender Corona- Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung muss jeder Gastwirt aktuell Namen, Anschrift und Telefonnummer seiner Gäste, ausschließlich zur Nachverfolgung von Infektionen, erfassen. Das Hinterlegen der Gästekontaktdaten dient ausschließlich der Kontaktnachverfolgung und ist auch digital über die Luca-App datenschutzkonform, schnell und unkompliziert möglich. Diese Pflicht gilt für die Bewirtung im Innen- und Außenbereich, scheint aber bei vielen Gastronomen nicht mehr präsent zu sein. Eine Bewirtung im Innenbereich ist darüber hinaus nur mit aktueller Negativtestung oder für vollständig geimpfte Personen mindestens 14 Tage nach der letzten Einzelimpfung möglich. Grundsätzlich muss zwischen den Tischen ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden, sofern keine Trennvorrichtung vorhanden ist. Der Mindestabstand gilt nicht zwischen Gruppen von höchstens zehn Personen oder den Angehörigen zweier Hausstände; Genesene, vollständig Geimpfte sowie Kinder bis einschließlich 14 Jahre zählen nicht mit. Außerdem sind im Betrieb geeignete Hygienemaßnahmen zu ergreifen.

Alleine am Dienstag, 15. Juni, musste die Stadtpolizei in mehreren Fällen eingreifen. In vielen der kontrollierten Lokalitäten wurden Gästelisten nicht oder nicht vollständig geführt. Die Verantwortlichen vor Ort wurden auf die Pflicht zur Führung hingewiesen. Ordnungswidrigkeitenverfahren wurden eingeleitet.

Sicherheitsdezernent Markus Frank sagt: „Ich freue mich sehr, dass Frankfurt nach Monaten harter Einschränkungen langsam wieder aufblüht. Handel und Gastronomie sind essentiell für unsere Stadt. Es ist schön zu sehen, dass die Menschen offene Geschäfte und die Gastronomie wieder besuchen können und dies auch nutzen. Wir bewegen uns wieder in Richtung Normalität und das ist gut so. Trotzdem gibt es aber auch aktuell noch Regeln zur Eindämmung der Corona-Pandemie, deren Einhaltung wichtig sind. Dazu zählen eben auch Hygieneregeln sowie das Führen von Gästelisten in gastronomischen Betrieben. Meine Bitte daher an alle Verantwortlichen in der Gastronomie, haben Sie Durchhaltevermögen und halten Sie die sinnvollen Regeln ein. Das, was für Betreiber und Gäste nur wenig Aufwand bedeutet, kann im Ernstfall Leben retten.“

Die Stadtpolizei wird die Einhaltung von Hygieneregeln und die Pflicht zur Führung der Gästelisten in gastronomischen Betrieben weiter kontrollieren. (ffm)