Ordnungsamt vernichtet Snus-Tabak im Wert von über 25.000 Euro

Foto: Ordnungsamt Frankfurt am Main
Ein Teil des Tabaks wurde bereits Ende März in einem Kioskbetrieb in Niederursel sichergestellt, der andere Ende August in einem Kiosk in Rödelheim. Gegen beide Kioskbesitzer wurde ein Strafverfahren nach den Paragraphen 11 und 34 des Tabakerzeugnisgesetzes eingeleitet. Nach Abschluss beider Verfahren wurde eine Einziehung und anschließende Vernichtung des Tabaks durch die Staatsanwaltschaft angeordnet. Ein Kioskbesitzer erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro, der andere einen Strafbefehl mit 80 Tagessätzen à 30 Euro.
Snus ist ein rauchfreier Tabak, den es in loser Form als feuchtes Pulver und in portionierten Beuteln aus Zellulose gibt und der unter die Oberlippe gesteckt und somit oral konsumiert wird. In Deutschland ist es nach Paragraph 11 des Tabakerzeugnisgesetzes verboten, Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch in den Verkehr zu bringen.
Zum Hintergrund: Snus ist ein Oraltabak, der vor allem in Norwegen und Schweden weit verbreitet ist. Aufgrund der Richtlinie zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen ist das gewerbliche Inverkehrbringen von Snus in der gesamten Europäischen Union mit Ausnahme von Schweden verboten. (ffm)