Letzte Aktualisierung: 01.12.2023
OB Josef informiert sich im Briefzentrum über die Bearbeitung der Wahlbriefe
von Ilse Romahn
(26.09.2023) Eine Delegation der Stadt Frankfurt mit Oberbürgermeister Mike Josef und Stadträtin Eileen O’Sullivan, die für die Durchführung von Wahlen in Frankfurt zuständige Dezernentin, an der Spitze, hat sich im Briefzentrum Frankfurt persönlich über die Bearbeitung der Wahlbriefe für die anstehende Landtagswahl in Hessen (8. Oktober 2023) informiert.
Das Zentrum im Gutleutviertel ist eines der größten Briefzentren Deutschlands und zuständig für alle Briefsendungen, deren Adressen mit den Postleitzahlen „60 & 61“ beginnen - und damit auch für die Wahlpost. Jochen Stark, Leiter der Postniederlassung Frankfurt: „Wir sind stolz darauf, als einziger Postdienstleister in Deutschland mit einem flächendeckenden Annahme- und Zustellnetz den postalischen Universaldienst zu erbringen. Wir werden auch bei dieser Wahl wieder mit unserem gesamten Postteam unsere Leistungsfähigkeit unter Beweis stellen“.
Sonderservice „Vorsortierung der Wahlbriefe“
Für die Stadt Frankfurt bietet die Deutsche Post anlässlich der Hessen-Wahlen einen ganz besonderen Service an und sortiert Wahlbriefe für die Stadt Frankfurt bereits vor. Die von den Briefwählern versendeten Wahlbriefe an die Stadt Frankfurt werden im Briefzentrum aufgrund einer speziell für diesen Zweck eingerichteten Postleitzahl erkannt und vor der Auslieferung an die Stadt auf 200 Briefwahlbezirke sortiert. Oberbürgermeister Mike Josef: „Dadurch können die bereits vorsortierten Wahlbriefe innerhalb des Bürgeramtes, Statistik und Wahlen der Stadt schneller intern statistisch erfasst und für den Wahltag sicher aufbewahrt werden. Ich bin stolz auf die gute Arbeit des Briefzentrums und danke dem Team. Die beeindruckende Anlage sortiert die Wahlbriefe der Stadt auf 200 Briefwahlbezirke vor. Das spart Zeit und hilft die Prozesse zu verschlanken. Ich danke insbesondere Stadträtin Eileen O’Sullivan für das Engagement ihres Dezernates bei den Vorbereitungen zur Wahl.“ Und Eileen O’Sullivan ergänzt: „Dank dieser Vorsortierung können sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Wahlamtes auf andere wichtige Aufgaben, die es bei der Organisation und Durchführung der Wahl zu Hauf gibt, konzentrieren. Das hilft sehr, denn die ordnungsgemäße Durchführung von Wahlen ist komplex und logistisch sehr herausfordernd. Insbesondere auch, weil sich das Verhalten der Wähler ändert und die Tendenz mehr und mehr zur Briefwahl geht.“ Diesen besonderen Service der Vorsortierung erbringt die Deutsche Post anlässlich der Landtagswahlen für die fünf größten Kommunen in Hessen: Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel, Offenbach und Wiesbaden.
Briefwahl immer beliebter
Wer am Wahltag nicht persönlich an der Wahlurne seine Stimme für die Landtagswahl abgeben kann, hat dennoch die Möglichkeit, sein Wahlrecht auszuüben und kann dafür die Briefwahl nutzen. Diese Möglichkeit wird immer beliebter, denn seit Jahren steigt der Anteil der Briefwähler stetig an. Nutzten im Jahr 1994 in Hessen 15,3 % der Wähler bei der damaligen Bundestagwahl die Möglichkeit per Briefwahl abzustimmen, stieg dieser Anteil der Briefwähler beispielsweise bei der letzten Landtagswahl in Hessen im Jahr 2018 auf 24,4 Prozent, bei der letzten Bundestagswahl, bedingt durch Corona, sogar auf über 50 Prozent, an. Briefwahlunterlagen können per Online-Antrag unter frankfurt.de/briefwahlunterlagen beantragt werden, aber auch schriftlich per E-Mail oder Brief. Eine weitere Möglichkeit ist die Nutzung des personalisierten QR-Codes auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung oder ganz klassisch das Ausfüllen der Rückseite der Wahlbenachrichtigung und postalischer Versand an die Gemeindebehörde. Auch kann direkt im Briefwahllokal (Stiftstraße 29) gewählt werden oder die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. Die Briefwahlunterlagen bestehen aus einem Wahlschein, einem amtlichen Stimmzettel des entsprechenden Wahlkreises, einem blauen Stimmzettelumschlag, einem hellroten Wahlbriefumschlag und einem ausführlichen Merkblatt für die Briefwahl. Nach der Stimmabgabe kann der verschlossene Wahlbrief in die Briefkästen der Deutschen Post eingeworfen oder bei den zuständigen Stellen der Stadt abgegeben werden.
Wahlbriefe rechtzeitig einliefern
Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr dem Wahlamt vorliegen, da dann die Wahl endet und mit der Auszählung der Stimmen begonnen wird. Um sicherzustellen, dass die Wahlbriefe termingerecht von der Deutschen Post bearbeitet und rechtzeitig zur Auszählung bereitgestellt werden können, sollten die Briefwähler den Wahlbrief spätestens drei Werktage vor der Wahl in einen Briefkasten der Deutschen Post einwerfen oder in einer Filiale abgeben. Der Wahlbrief muss bei Übersendung per Post innerhalb Deutschlands nicht frankiert werden.
Weitere Informationen unter: www.deutschepost.de/briefwahl.