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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Nutzung von Straßen und Plätzen durch E-Scooter und Leihfahrräder

von Ilse Romahn

(07.01.2021) Verkehrsdezernent Oesterling: Nach Urteil des OVG Düsseldorf kann auch in Frankfurt die Nutzung von Straßen und Plätzen durch E-Scooter und Leihfahrräder geregelt werden.

Nach einem aktuellen Urteil des Oberverwaltungsgerichts Düsseldorf stellt das Abstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern eine Sondernutzung dar. Damit haben die Kommunen künftig die Möglichkeit, die Nutzung von Leihfahrrädern und E-Scootern durch kommunale Sondernutzungssatzung zu regeln.

„Ich begrüße dieses Urteil ganz außerordentlich“, so der Frankfurter Verkehrsdezernent Klaus Oesterling. „Damit bekommen wir endlich die Möglichkeit, das Abstellen von Leihfahrrädern und E-Scootern, das zu erheblichem Chaos geführt hat, durch kommunales Satzungsrecht zu regeln“. Mit Einführung der neuen Mobilitätsformen hatte Bundesverkehrsminister Scheuer den Markt liberalisiert, ohne zugleich den Kommunen Steuerungsmöglichkeiten an die Hand zu geben.

Die Stadt Düsseldorf hatte versucht, dem durch Einführung einer kommunalen Satzung entgegenzuwirken, war aber in erster Instanz vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf an der Klage eines Anbieters gescheitert. Mit der nun vorliegenden letztinstanzlichen Entscheidung, die unanfechtbar ist, wurde die Entscheidung der ersten Instanz korrigiert.

„Wir werden nun prüfen, ob die Düsseldorfer Entscheidung, die auf nordrheinwestfälischem Straßenrecht beruht, auf Hessen übertragbar ist. In diesem Fall wird Frankfurt eine entsprechende Satzung erlassen“, sagt Verkehrsdezernent Oesterling.

„Es geht dabei nicht darum, moderne Mobilitätsformen wie E-Scooter zu unterbinden. Es hat sich gezeigt, dass diese ein unverzichtbares zusätzliches Angebot bieten, das insbesondere von Jüngeren gerne genutzt wird, einen hohen Spaßfaktor bietet und überdies klimafreundlich ist.“ Allerdings seien die zum Teil chaotischen Begleiterscheinungen, wie pulkweise herumliegende Scooter und die damit einhergehende Beeinträchtigung des Stadtbildes sowie die auf Bürgersteigen den Fußgängerverkehr behindernden quergestellten Scooter nicht mehr länger hinnehmbar. Hier gebe das neue Urteil nun der Stadt Frankfurt eine Regelungsmöglichkeit an die Hand. Auch könne durch Satzungsrecht das verbotene, aber praktizierte Befahren von Fußgängerzonen unterbunden werden, indem entsprechende technische Einrichtungen zur Auflage gemacht werden (Geofencing).

Das Verkehrsdezernat werde nun mit den Anbietern Gespräche führen. Zu den Aufgaben, die dabei auf die Stadt zukämen, werde auch die Ausweisung entsprechender Abstellzonen als Alternative zum wilden Abstellen auf Bürgersteigen gehören. (ffm)