Nur wenige Kündigungsgründe sind zulässig
Das PatientenForum: Pflegeheime müssen sich an Regeln halten
Foto: Pressestelle \"Das PatientenForum\" e.V.
Er bezieht sich in einer diesbezüglichen Meldung im Infoblatt von „Das PatientenForum“ e.V. „Aufgepasst & Hergehört“ auf einen der Kooperationspartner des Bundesverbandes, den BIVA-Pflegeschutzbund e.V. Hinter der Abkürzung BIVA verbirgt sich die „Bundesinteressenvertretung für alte und pflegebetroffene Menschen.“
„Die meisten Menschen bleiben ja lieber in ihren eigenen vier Wänden“, schreibt der Bundesverbandspräsident. Doch manchmal lasse sich die Pflege dort einfach nicht realisieren oder die hilfsbedürftige Person benötige umfassende Pflege, die zuhause nicht erbracht werden könne. Ein Umzug in ein Pflegeheim sei dann für viele die vermeintlich letzte Gründung eines Lebensmittelpunktes.
Umso schlimmer treffe es sie, wenn der Pflegeplatz plötzlich aufgekündigt werde, sei es z.B., dass der Versorgungsbedarf nicht mehr erfüllt werden könne oder als Reaktion auf streitige Auseinandersetzungen. Manfred Pfeiffer: „Doch die Kündigung seitens der Einrichtung bedarf immer eines wichtigen Grundes. Grundlage dafür ist der Paragraf 12 Wohn- und Betreuungsvertragsgesetz (WBVG), nach dem nur wenige Kündigungsgründe zulässig sind.“
Die Kündigungsgründe seien im Gesetz einzeln benannt. Das WBGV lasse nur diese Art von Gründen als Rechtfertigung für eine Kündigung gelten. Die Aufzählung sei jedoch nicht abschließend, sodass auch andere Gründe, die ebenso schwerwiegend seien, zur Kündigung berechtigen könnten. Pfeiffer: „Dem Verbraucher soll so eine möglichst große Sicherheit gegeben werden, bis zum Lebensende in der gewählten Wohnform bleiben zu können. Sie sollen vor überraschenden Kündigungen geschützt werden. Die Kündigung muss stets schriftlich erfolgen und ist immer zu begründen.“
Weitergehende Informationen erhält man über Das PatientenForum e.V. (info@das-patientenforum.de) und direkt von der BIVA e.V.
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