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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Nur knapp jeder zweite Pflegebedürftige in Hessen nutzt Entlastungsleistungen

von Denise Jacoby

(17.02.2020) Pflegebedürftige Menschen sollten sich aus Sicht der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen mehr Unterstützung organisieren. Ältere Menschen mit Pflegegrad nehmen Entlastungsleistungen immer noch zu selten in Anspruch, die ihnen zustehen, wenn sie zu Hause gepflegt werden.

Ende 2019 hat nur knapp die Hälfte (46,7 Prozent) der TK-versicherten Pflegebedürftigen in Hessen, die zu Hause durch Angehörige oder Pflegedienste versorgt werden, diese Leistungen der Pflegekasse genutzt. Auch digitale Angebote können pflegende Angehörige entlasten und Senioren helfen, möglichst lange selbstständig in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Darauf weist die TK in Hessen hin und bezieht sich auf eine aktuelle Auswertung der TK-Pflegeversicherung. Im vergangenen Jahr ist die Zahl der TK-versicherten Pflegebedürftigen in Hessen um 15,2 Prozent angestiegen. 

„Die Zahl der Pflegebedürftigen wird in unserer älter werdenden Gesellschaft auch in den kommenden Jahren noch wachsen. Umso wichtiger ist es daher, dass Pflegebedürftige die Leistungen der Pflegekasse, aber auch digitale Angebote nutzen, die sie im Alltag unterstützen und entlasten“, sagt Dr. Barbara Voß, Leiterin der Landesvertretung der Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen. Pflegebedürftige, die in den eigenen vier Wänden leben, haben Anspruch auf eine monatliche Unterstützung in Höhe von 125 Euro und können sich von Pflegediensten, Betreuungsdiensten oder nach Landesrecht anerkannten Anbietern stundenweise im Alltag unterstützen lassen. Im Rahmen der Begleitung zu Hause erhalten sie beispielsweise Unterstützung im Alltag, etwa durch Einkaufen, gemeinsames Kochen oder Backen, Hilfe bei der Haushaltsführung oder Zeit für ein Gespräch; zudem kommen Betreuungsangebote in Gruppen in Frage.  

Angebot zu wenig bekannt
Insgesamt sind in Hessen knapp 262.000 Menschen pflegebedürftig. Vier von fünf Pflegebedürftigen (79 Prozent) werden zu Hause betreut, davon mehr als zwei Drittel (71 Prozent) von den Angehörigen. In Hessen wurden die Entlastungsleistungen 2019 zwar häufiger abgerufen als im Vorjahr (44,15 Prozent), doch noch immer profitiert nicht einmal jeder zweite Pflegebedürftige davon. Offenbar sind vielen Senioren die Möglichkeiten nicht bekannt, für die sie den Entlastungsbetrag nutzen können. Beispielsweise kann mit dem Entlastungsbetrag auch der Eigenanteil finanziert werden, den Pflegebedürftige im Zusammenhang mit einer Tages- und Nachtpflege oder Kurzzeitpflege bezahlen müssen. 

Digitale Angebote
Ergänzend zu den klassischen Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung bietet die TK verschiedene digitale Angebote für Pflegebedürftige und deren Angehörige an. Beispielsweise können Angehörige auf www.tkpflegecoach.de einen digitalen Pflegekurs absolvieren und in Belastungssituationen über das Onlineportal www.pflegen-und-leben.de psychologische Unterstützung bekommen. Zudem können TK-Versicherte an einer gemeinsamen Studie von TK und Philips zu einem digitalen Hausnotrufsystem teilnehmen. Ziel des „Sicher Zuhause“-Programms ist es, Gesundheitsrisiken wie Stürze bereits im Vorfeld zu erkennen und zu vermeiden, damit Senioren länger in den eigenen vier Wänden bleiben können.  

Hintergrund
Weitere Informationen zum Pilotprojekt „Sicher Zuhause“ gibt es unter www.tk.de (Suchnummer 2062680). Pflegebedürfte und deren Angehörige können Anbieter von Betreuungs- und Entlastungsleistungen in ihrem Wohnort im Informationsportal www.pflegelotse.de finden. Sie stehen ausschließlich Pflegebedürftigen zur Verfügung, die zu Hause leben. Bei der Inanspruchnahme der Entlastungsleistungen nach § 45b (SGB XI) bezieht sich die TK auf eine eigene Auswertung unter ihren Versicherten. Laut der Pflegestatistik 2017 des Hessischen Statistischen Landesamtes lebten im Jahr 2017 von insgesamt 261.757 Pflegebedürftigen in Hessen 205.968 zu Hause und wurden von den Angehörigen, ggf. weiteren selbst organisierten Pflegehilfen sowie Pflegediensten versorgt. 

www.tk.de/lv-hessen