Nicht nur Deutsche dürfen am 26. Mai wählen
EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich ins Wählerverzeichnis eintragen lassen
An der Europawahl am 26. Mai können nicht nur Deutsche, sondern auch in Deutschland wohnende Bürgerinnen und Bürger anderer EU-Staaten teilnehmen. Sie müssen sich aber entscheiden, ob sie ihre Stimme in ihrem Herkunftsstaat oder im Land ihres Wohnsitzes abgeben wollen. Denn jeder darf nur einmal wählen.
„Ich hoffe auf eine hohe Wahlbeteiligung und wünsche mir, dass auch die Frankfurterinnen und Frankfurter, die einen Pass eines anderen EU-Mitglieds haben, ihre Stimme abgeben“, sagte Jan Schneider, der für Wahlen zuständige Dezernent.
Über die Möglichkeiten werden jetzt alle in Frankfurt wohnenden EU-Ausländerinnen und -Ausländer in einem Schreiben direkt vom für Wahlen zuständigen Dezernenten informiert. Wer in Deutschland wählen will, muss sich in das Wählerverzeichnis der Gemeinde seines deutschen Wohnsitzes eintragen lassen. Dann erhält man auch in Zukunft automatisch die Wahlbenachrichtigung für Europawahlen. Der Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis muss bis spätestens Sonntag, 5. Mai, persönlich oder per Post beim Bürgeramt, Statistik und Wahlen, Zeil 3, 60313 Frankfurt am Main gestellt werden. Die Öffnungszeiten sind Montag bis Donnerstag 8.30 bis 16 Uhr, Freitag 8.30 bis 14 Uhr.
Das für den Antrag nötige Formular und ein Merkblatt sind dort sowie im Internet unter http://www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2019/informationen-waehler/unionsbuerger.html erhältlich. Weitere Informationen zur Teilnahme an der Wahl gibt es in allen Amtssprachen der EU unter http://www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany im Internet.