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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Neuer Ortsgerichtsschöffe für Kriftel gesucht

von Adolf Albus

(24.09.2020) „Wir suchen zeitnah einen neuen Schöffen für das Ortsgericht“, teilt der Erste Beigeordnete Franz Jirasek jetzt mit. Architekt Christian Schwarz, im Bauamt der Gemeinde Kriftel für den Hochbau zuständig, kann sein Schöffenamt aus persönlichen Gründen nicht mehr weiterführen.

„Der Gemeindevorstand wurde vom Amtsgericht Frankfurt gebeten, die Wahl eines Ortsgerichtsschöffen zeitnah vorzubereiten. Wir bitten Bürgerinnen und Bürger, sich für das Amt zu bewerben“, so Jirasek. „Hilfreich wäre es, wenn sich Jemand finden würde, dessen Tätigkeit als Architekt/in oder Bauingenieur/in ihn oder sie für das Amt prädestiniert.“ Die Verwaltung prüft die Eignung der Bewerber und schlägt dem Gemeindevorstand die geeigneten Personen für die Wahl durch die Gemeindevertretung vor. Der gewählte Schöffe wird dann dem Amtsgericht vorgeschlagen, der ihn oder sie offiziell per Urkunde ernennt. Die Amtszeit eines Schöffen beträgt zehn Jahre.

Christian Schwarz ist noch bis Ende des Monats im Amt. Sein Schwerpunkt war die Bewertung von bebauten Grundstücken. Auch Ortsgerichtsschöffe Christoph Rosenkranz hat hier seinen Schwerpunkt. Für die Bewertung von unbebauten Grundstücken und landwirtschaftliche Kulturen sind nach wie vor die Mitglieder Andreas Theis und Sebastian Hasenbach zuständig. Ortsgerichtsvorsteher ist in Kriftel Ehrenbürgermeister Paul Dünte. „Vor Corona“ hat er donnerstags von 18 Uhr bis 19 Uhr im Rat- und Bürgerhaus Kriftel eine Sprechstunde angeboten. Zurzeit finden Termine bis auf weiteres nur nach telefonischer Voranmeldung (unter der Nummer 06192/4004-73) statt.

 

Schwerpunkte gebildet

Ein Ortsgericht gibt es in jeder hessischen Kommune. Es bietet den Bürgern verschiedene Dienstleitungen an. Dazu zählen Schätzungen des Wertes von Immobilien. Zu den Aufgaben gehören außerdem die Beglaubigung von Unterschriften und Abschriften öffentlicher oder privater Urkunden. Der Ortsgerichtvorsteher kann bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn hierzu ein Bedürfnis besteht, die Erben unbekannt sind oder ungewiss ist, ob die Erben die Erbschaft angenommen haben.

Wer sich für das Amt eines Ortsgerichtsschöffen interessiert, der meldet sich bitte bei Volker Kaufmann, Ordnungsamt, Telefon (06192)4004-50.