Neue Versicherungskennzeichen für Mofas, Roller und Co ab März
Die Farbe des Versicherungskennzeichens ändert sich jedes Jahr zum 1. März. Dabei wechseln sich die Farben Schwarz, Blau und Grün ab, sodass anhand dieser erkannt werden kann, ob ein gültiges Kennzeichen für das jeweilige Verkehrsjahr benutzt wird. Für das Jahr 2024 können die Fahrer ab sofort ein solches Kennzeichen mit blauer Schrift erwerben.
Wichtig: Auch z. B. vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (z. B. Quads, die nicht schneller als 45 km/h fahren dürfen und maximal 50 cm³ Hubraum haben) sowie E-Scooter (mit einer Geschwindigkeit über 6 km/h bis max. 20 km/h) und E-Bikes (mit einer Geschwindigkeit von über 25 km/h) dürfen ab dem
1. März 2024 nur noch mit einem mit blauer Schrift versehenen Versicherungskennzeichen in den Straßenverkehr gebracht werden. Hier gilt somit: Fahren ohne gültiges Versicherungskennzeichen heißt Fahren ohne Versicherungsschutz.
Die Haftpflichtversicherung der Barmenia schützt vor den finanziellen Folgen von Schäden, die Eigentümer und Fahrer durch den Gebrauch des Fahrzeuges Dritten zufügen. Und dies mit einer pauschalen Versicherungssumme von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden; max. 15 Mio. Euro je geschädigter Person. Diese Absicherung erhält der Kunde schon ab 53,90 Euro für ein ganzes Jahr. Wer später in die Saison startet, zahlt dementsprechend auch weniger.
Darüber hinaus kann eine Teilkaskoversicherung mit 150 Euro Selbstbeteiligung pro Jahr vereinbart werden. Sie deckt Schäden u.a. durch Brand, Explosion, Diebstahl, Sturm, Glasbruch, den Zusammenstoß mit Tieren, Hagel, Überschwemmung und Schäden an der Verkabelung durch Kurzschluss ab und ist schon ab 50 Euro für ein ganzes Jahr zu haben.
Kunden können die neuen Versicherungskennzeichen online über www.barmenia.de oder über ihren Betreuer vor Ort beantragen.
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