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Letzte Aktualisierung: 24.01.2025

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Neue Struktur der Kultusministerkonferenz

Strategische Neuausrichtung für die Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur

von Ilse Romahn

(13.12.2024) Mit den heutigen Beschlüssen wird die im Sommer dieses Jahres in Völklingen beschlossene neue Struktur der Kultusministerkonferenz (KMK) mit Leben gefüllt. Die KMK geht damit einen entscheidenden Schritt zur Stärkung ihrer Strukturen, um den Herausforderungen der Zukunft besser begegnen zu können.

Die strategische Neuausrichtung folgt einem intensiven Beratungsprozess in der Strukturkommission II. Durch eine strategisch veränderte Aufstellung wird die Schlagkraft der KMK in allen drei Kernbereichen – Bildung, Wissenschaft und Kultur – nachhaltig erhöht. 

Christine Streichert-Clivot, Präsidentin der Bildungsministerkonferenz 2024 und Ministerin für Bildung und Kultur des Saarlandes: „Wir werden uns verändern. Die Kulturministerkonferenz wird agiler, politischer und resilienter werden, um eine moderne, gerechte, nachhaltige und zukunftsfähige Bildungslandschaft zu schaffen. Als älteste Ministerkonferenz Deutschlands hat sich die KMK während meiner Präsidentschaft einem umfassenden Reformprozess gestellt. Ergebnis ist eine neue Gesamtarchitektur der KMK und eine neue Struktur zur Behandlung wichtiger Themen und Herausforderungen. Wir fokussieren uns, um schlagkräftiger zu werden. Das geht zum einen durch die verstärkte Trennung der Bereiche – Bildung, Kultur, Wissenschaft - sowie eine Reduzierung der Gremien, aber auch durch eine zukünftig bessere politische Steuerung der Gremienarbeit und eine bessere Vernetzung der KMK auch gegenüber den Verbänden, Organisationen und sonstigen Stakeholdern. Wir haben im Sommer dieses Jahres auf der KMK-Sitzung im saarländischen Völklingen Vereinbarungen dazu getroffen, die wir jetzt einlösen. 

Jakob von Weizsäcker, Vorsitzender der Wissenschaftsministerkonferenz 2024 und Wissenschaftsminister im Saarland: „Mit unseren nunmehr drei eigenständigen Konferenzen für Bildung, Kultur und Wissenschaft werden die Arbeitsstrukturen effizienter und agiler. Für die Wissenschaftspolitik erleichtert die Reform die Zusammenarbeit der Länder, um unser Hochschulsystem zukunftsorientiert weiterzuentwickeln und unsere gemeinsamen Interessen gegenüber dem Bund, in Europa und international wirkungsvoll zu vertreten. Gleichzeitig erlaubt das gemeinsame Dach unserer drei Konferenzen mit schlanken Abstimmungsstrukturen, die bereichsübergreifenden inhaltlichen und organisatorischen Synergien für unsere Arbeit auch in Zukunft wirkungsvoll zu nutzen.“ 

Timon Gremmels, Vorsitzender der Kulturministerkonferenz sowie Hessischer Staatsminister für Wissenschaft und Forschung, Kunst und Kultur: „Die Kulturseite ist 2019 als erste den Schritt zu mehr Eigenständigkeit gegangen. Und sie zieht eine durchwegs positive Zwischenbilanz: In der Kulturministerkonferenz können wir ausführlicher und intensiver beraten und die Ergebnisse der interessierten Öffentlichkeit den Vertreterinnen und Vertreter der Medien transparenter und gezielter kommunizieren als zuvor. 2024 war die schlanke Struktur der Kulturministerkonferenz besonders hilfreich, um uns auf die Errichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit für NS-Raubgut zu verständigen und damit die die Rückgabe NS-verfolgungsbedingt entzogenen Kulturgutes spürbar zu verbessern und die Einbindung der Opfer und ihrer Nachfahren zu stärken. Ich bin mir sicher: auch die Wissenschafts- und Bildungsseite werden von der größeren Eigenständigkeit profitieren.“ 

Der neu ins Leben gerufene gemeinsame Vorstand der Kultusministerkonferenz fungiert als einendes Dach für die drei Teilkonferenzen – Bildung, Wissenschaft und Kultur und besteht aus deren drei Vorsitzenden. Bei Bedarf können die Länderkoordinatorinnen und -koordinatoren der Teilkonferenzen hinzugezogen werden. Das neue Spitzengremium spielt eine zentrale Rolle bei der Koordination und inhaltlichen Gestaltung übergreifender Themen. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehört der Austausch zwischen den Teilkonferenzen, den er durch die Repräsentation der jeweiligen Fachministerkonferenzen sicherstellt. Der Vorstand ist verantwortlich für die Erstellung der Tagesordnung der gemeinsamen Plenarsitzungen, insbesondere der Jahrestagung, und leitet diese. Darüber hinaus vertritt er die KMK nach außen bei bereichsübergreifenden Themen. Diese Struktur soll den Austausch zwischen den Ministerkonferenzen fördern und die übergreifenden Themen der KMK weiterentwickeln.

Zudem wird eine neue Verwaltungskommission eingerichtet. Diese soll die Ministerinnen und Minister durch die Übernahme administrativer und operativer Aufgaben entlasten, indem sie die Arbeit des Sekretariats begleitet und unterstützt. Die Verwaltungskommission besteht aus 6 Vertreterinnen beziehungsweise Vertretern der Wissenschafts-, Kultur- und Bildungsministerkonferenz. Ihre Mitglieder amtieren für die Dauer von 3 Jahren, wobei das Sitzland der KMK mit der Rechts- und Fachaufsicht über das KMK-Sekretariat, derzeit Senatsverwaltung für Wissenschaft, Gesundheit und Pflege Berlin, ein dauerhaftes Mitglied ist. Der Generalsekretär und seine Vertretung sind ständige, nicht-stimmberechtigte Gäste. Die persönliche Expertise der Mitglieder wird maßgeblich zur erfolgreichen Umsetzung der Reform beitragen. 

Durch die neuen Strukturen werden die Durchschlagskraft und politische Wahrnehmung der drei Fach-Ministerkonferenzen unter dem Dach der KMK gestärkt. Auf der gemeinsamen Jahrestagung werden übergreifende Themen erörtert und bewegt, was zu einer besseren Koordination und Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Teilbereichen führen wird. Dies ist besonders wichtig, um die Herausforderungen in der Wissenschafts- und Bildungspolitik und den angrenzenden Feldern adäquat zu adressieren. 

Die Kommission für Lehrkräftebildung wird als gemeinsame Kommission weiterbestehen, um die Qualität der Lehrkräfteausbildung zu sichern und zu verbessern. Darüber hinaus werden die anderen Gremien der Fach-Ministerkonferenzen sich bedarfsweise verzahnen, um Synergien zu nutzen und eine einheitliche Strategie zu entwickeln.

Kultur-MK
Die Kultur hat mit der Gründung der Kulturministerkonferenz im Jahr 2019 eine Vorreiterrolle eingenommen, um ihre Eigenständigkeit innerhalb der Kultusministerkonferenz zu stärken. Die Kulturministerkonferenz hat nun im Zuge der Reform ihre erfolgreiche Praxis in eine Geschäftsordnung (GO) überführt und bringt sich in Vorstand, Plenum und Amtschefskonferenz der KMK ebenso mit Gewicht und Stimme ein wie in der neuen Verwaltungskommission. Diese Schritte verdeutlichen das Engagement der Kultur-MK, die Vielfalt der Kulturlandschaft in Deutschland zu fördern und gleichzeitig die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen zu intensivieren.

Bei der Mitarbeit in der Strukturkommission war es der Kulturseite besonders wichtig widerzuspiegeln, welche Vorteile die schlanke Struktur der Kulturministerkonferenz hat. Diese ermöglichte 2024 neben der herausfordernden Einigung auf die Einrichtung einer gemeinsamen Schiedsgerichtsbarkeit zu NS-Raubgut auch eine gemeinsame Erklärung gegen antisemitische, rassistische und andere menschenverachtende Inhalte im öffentlich geförderten Kulturbetrieb mit der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und den kommunalen Spitzenverbänden. Zudem soll in länderübergreifender Zusammenarbeit ein Empfehlungspapier zum diesjährigen Schwerpunktthema „Die Zukunft des kulturellen Erbes – Welche strategisch-politischen Konzepte braucht es?“ entstehen.

Wissenschafts-MK
Im Bereich der Wissenschaft bildet die neue Geschäftsordnung der Wissenschaftsministerkonferenz die Grundlage für eine effektive und zielgerichtete Zusammenarbeit. Die konstituierende Sitzung der Wissenschafts-MK fand am 21. November 2024 in Köln statt. Sie setzt künftig auf schlanke und verbindliche Strukturen, die eine effiziente Gremienarbeit gewährleisten sollen.

Für die Wissenschaftsministerkonferenz (Wissenschafts-MK) werden drei zentrale Organe eingerichtet: die Präsidentin bzw. der Präsident, das Plenum der Wissenschafts-MK sowie die Amtschefkonferenz. Ergänzend dazu wird die Einrichtung ständiger Gremien und spezifischer Regeln für die Bildung von Arbeitsgremien erarbeitet. Die Präsidentschaft der Wissenschafts-MK wird gemäß einem festgelegten Turnus für die Dauer eines Kalenderjahres gewählt. Zudem leitet die Präsidentin bzw. der Präsident die Plenarsitzungen und vertritt die Wissenschafts-MK nach außen, wodurch eine klare und strukturierte Organisation der wissenschaftlichen Zusammenarbeit gewährleistet wird. Noch verbliebene Details der unter diesem Leitgedanken vorzunehmenden Neugestaltung der Arbeitsgremien sollen bis Ende des ersten Quartals 2025 feststehen.

Bildungs-MK
Die Vorsitzstruktur der Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) orientiert sich an dem bestehenden Präsidium der KMK und wurde gezielt weiterentwickelt, um eine effektive und dynamische Führung zu gewährleisten. Sie setzt sich zusammen aus einer Präsidentin oder einem Präsidenten, der oder die für eine einjährige Amtszeit gewählt wird, wobei das bewährte Rotationsprinzip der KMK beibehalten wird. Ergänzt wird die Struktur durch zwei stellvertretende Präsidentinnen oder Präsidenten, die jeweils aus dem vorangegangenen und dem folgenden Vorsitzland stammen. Zudem sind die A- und B-Koordinierenden der Bildungs-MK Teil des Gremiums. Ständige Gäste in dieser Struktur sind Generalsekretär sowie dessen Stellvertretung, was die enge Zusammenarbeit und den Austausch innerhalb der Bildungsministerkonferenz weiter fördert. Diese neue Vorsitzstruktur soll die Entscheidungsfindung beschleunigen und die Zusammenarbeit zwischen den Ländern stärken.

Die Bildungsministerkonferenz hat zudem eine bedeutende Reform ihrer Gremienstruktur beschlossen, die auf einer Anwendung neuer Prinzipien basiert und eine deutlich verschlankte Organisation der ständigen Gremien zur Folge hat. Die bisherige Dualität zwischen Hauptausschüssen und von Amtschefs geleiteten Kommissionen wird nicht fortgeführt. Stattdessen werden Ausschüsse entweder zu eigenständigen Kommissionen aufgewertet oder einer bestehenden Kommission zugeordnet. So wird der Schulausschuss aufgrund seiner grundlegenden Bedeutung zur Schulkommission mit einer Doppelspitze auf Amtschefebene. Daueraufgaben, wie die Primar- und Sekundarbereiche, werden als Ausschüsse unterhalb der Schulkommission organisiert, während temporäre Aufgaben in befristeten Arbeitsgruppen bearbeitet werden.

Zusätzlich wird die Kommission für Berufliche Bildung und Weiterbildung aus dem bisherigen Ausschuss für berufliche Bildung (ABBi) hervorgehen und ebenfalls mit einer Doppelspitze auf Amtschefebene geführt. Die Kommission Bildung in der digitalen Welt sowie die neu benannte Kommission für Qualitätsentwicklung und Bildungsmonitoring werden ebenfalls mit einer Doppelspitze auf Amtschefebene fortgeführt. Die Strukturreform umfasst zudem die Auflösung der gemeinsamen Kommission für europäische und internationale Angelegenheiten, wobei die Aufgaben in Teilbereichen weitergeführt werden. Der Bund-Länder-Ausschuss für schulische Arbeit im Ausland wird nicht mehr als eigenständiger Hauptausschuss agieren, sondern der Schulkommission als Ausschuss zugeordnet. Die Kommission Sport wird aufgelöst und als Ausschuss unterhalb der Schulkommission neu organisiert. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, die Effizienz und Effektivität der Gremienarbeit in der Bildungsministerkonferenz zu steigern und die Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Bereichen zu stärken.

Die Kultusministerkonferenz zeigt mit diesen gesamten Maßnahmen, dass sie bereit ist, die Herausforderungen der Zukunft aktiv zu gestalten und die Eigenständigkeit der Bereiche Bildung, Wissenschaft und Kultur nachhaltig zu fördern. Die neuen Strukturen sind ein wichtiger Schritt in Richtung einer effektiveren und effizienteren Zusammenarbeit, die den Bedürfnissen der Gesellschaft gerecht wird.

www.kmk.org