Archiv-MTK-News

Neue KiTa-Betreuungsgebühren treten rückwirkend in Kraft

Wie die Stadt Bad Soden am Taunus mitteilt hat der Hessische Landtag hat im April dieses Jahres die gesetzlichen Voraussetzungen dafür geschaffen, dass alle Kinder in Hessen ab drei Jahren ab dem 01. August 2018 für bis zu sechs Stunden täglich von den Betreuungsgebühren freigestellt werden.

Da die neue Gebührenordnung aufgrund der Sommerpause erst am 22. August 2018 durch die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Soden am Taunus beschlossen werden konnte, wird die Beitragsfreistellung rückwirkend zum 01. August 2018 in Kraft treten. Das bedeutet, dass den Eltern bisherige Überzahlungen mit Inkrafttreten der Beitragsfreistellung zurückerstattet bzw. mit den künftig anfallenden Gebühren verrechnet werden. Die Neuregelung erforderte eine Anpassung der Gebührensatzung der Stadt Bad Soden am Taunus, da die Landesförderung zur Beitragsfreistellung für eine über 6 Stunden hinausgehende Betreuungszeit eine einheitliche Gebühr pro Betreuungsstunde voraussetzt. Die Gebührenreduktion gilt auch für alle konfessionellen Einrichtungen in Bad Soden am Taunus.

Die aktualisierte Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Stadt Bad Soden am Taunus, wie auch die neuen Gebühren in den jeweiligen Staffeln abzüglich der Landesbefreiung, sind auf der städtischen Internetpräsenz unter www.bad-soden.de zu finden.