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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Neue Corona-Regelungen

von Helmut Poppe

(11.01.2021) Die seit dem 21.12.2020 geltende Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungsverordnung des Landes Hessen wurde über den 10.01.2021 hinaus bis zum Ende des Monats verlängert und gilt nun bis zum 31.01.2021.

Die für Unternehmen relevanten Regelungen wurden nicht verändert, d. h. alle bestehenden Schließungen von Betrieben werden fortgesetzt.

Als wesentliche Veränderung der Verordnung sind Aufenthalte im öffentlichen Raum nur im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Dies betrifft jedoch nicht diejenigen Verkaufsstätten und ähnliche Einrichtungen, die von den Schließungen ausgenommen sind. Für diese gelten unverändert die bestehenden Abstands- und Hygienemaßnahmen.

Die ab Montag, 11. Januar 2021, gültige Verordnung finden Sie hier.