Neue bürokratische Belastung abgewehrt
Hessens Jusitzminister Heinz sprach vor dem Bundesrat

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Indem der Bundesrat dem Gesetz nicht zugestimmt hat, werden zusätzliche Bürokratie und Mehrbelastungen durch die Umsetzung der EU-Kfz-Haftpflichtversicherungsrichtlinie vermieden. Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, die zwischen 6 und 20 km/h schnell fahren – dies sind u.a. Baumaschinen, Gabelstapler und Rasentraktoren – werden nun nicht generell versicherungspflichtig. Zudem wies der Minister auf unnötige zusätzliche Belastungen der Staatsanwaltschaften hin, zu denen es durch das Gesetz gekommen wäre: „Jeder Verstoß gegen die Versicherungspflicht hätte als Straftat von den zuständigen Staatsanwaltschaften verfolgt werden müssen.“
Christian Heinz zeigte sich zuversichtlich, dass eine angemessene und gute Lösung noch im Februar im Rahmen eines Vermittlungsverfahrens zwischen Deutschem Bundestag und Bundesrat gefunden werden könne. Er wird im übrigen in den kommenden Wochen seine Antrittsbesuche im Geschäftsbereich fortsetzen, um mit den Mitarbeitern der hessischen Justiz ins Gespräch zu kommen.