Letzte Aktualisierung: 11.10.2024
Netflix und Spotify dürfen Preise nicht erhöhen
von pm/ots
(27.11.2023) Kammergericht Berlin gibt den Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverband statt
Die Geschäftspraxis der kundenseitig nicht-zustimmungspflichtigen Preiserhöhungen bei den Streaming-Anbietern Netflix und Spotify ist unzulässig. Das hat das Kammergericht Berlin (https://www.berlin.de/gerichte/kammergericht/) mit zwei Berufungsurteilen gegen die beiden Unternehmen nun festgestellt. Dem vorangegangen waren Klagen des Verbraucherzentrale Bundesverbands (https://www.vzbv.de) (vzbv) gegen Spotify und Netflix vor dem Landgericht Berlin.
"Richtungsweisende Entscheidung"
"Das Kammergericht Berlin hat eine richtungsweisende Entscheidung im Sinne der Verbraucher getroffen. Die vom vzbv angegriffenen Preisänderungsklauseln von Spotify und Netflix sind demnach nicht nur unzulässig. Das Urteil könnte grundsätzlich das Aus für künftige einseitige Preiserhöhungen durch Streamingdienste in Deutschland bedeuten", so vzbv-Rechtsreferentin Jana Brockfeld.
Denn nach Einschätzung des Gerichts dürfen die beiden verklagten Anbieter Netflix und Spotify ihre Preise nicht einseitig anpassen, ohne dass die Kunden zugestimmt haben. "Das Kammergericht erklärt, dass sich Netlix und Spotify ohne großen Aufwand die Zustimmung ihrer Nutzer zu einer Preiserhöhung einholen könnten. Die Urteile seien ein "starkes Signal".