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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Nachhaltigkeit, Export und Standort Frankfurt

von Helmut Poppe

(22.09.2021) Finanzminister Boddenberg: „Unternehmen, die sich ökologisch nachhaltig ausrichten, können dies zukünftig adäquat einem breiteren Kreis an Investoren offenlegen.

Schlüssel hierfür sind globale Basisstandards der Berichtspflichten ebenso wie eine passgenaue Regulierung in der EU.“

Mit einem eigenen Antrag setzt sich Hessen im Finanzausschuss des Bundesrates für eine verbesserte Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen in der Europäischen Union (EU) ein. Der Ausschuss entscheidet am Donnerstag über die Initiative aus Hessen.

„Es ist unser erklärtes Ziel, nachhaltige Investitionen zu fördern. Dies muss sich daher zukünftig noch stärker in den Berichtspflichten der Unternehmen widerspiegeln. Deshalb bauen wir in der Berichterstattung auf internationale Basis-Standards und gleichzeitig auf eine passgenaue Ausgestaltung in der EU“, erklärte Hessens Finanzminister Michael Boddenberg heute in Wiesbaden. Die bisher geltenden EU-Berichtspflichten für Unternehmen sollen erweitert werden. „Dabei ist es wichtig, die bürokratische Belastung der Unternehmen mit dem tatsächlichen Mehrwert der Daten für andere gut auszutarieren. Nur dann kann die nachhaltige Finanzierung ihren wichtigen Beitrag bei der notwendigen Transformation unserer Volkswirtschaft leisten“, so der Finanzminister.

Bisher legt die EU insbesondere kapitalmarkorientierten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern bestimmte Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf. Diese Pflicht soll laut EU nun auch auf nicht kapitalmarkorientierte Unternehmen bereits ab 250 Mitarbeitern ausgeweitet und die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung zudem noch deutlich ausgeweitet werden. „Unsere mittelständisch geprägte Volkswirtschaft wird von dieser Änderung überproportional betroffen“, ist sich Boddenberg sicher. Während im Durchschnitt der EU künftig etwa vier Mal so viele Unternehmen betroffen sind, werden es in der Bundesrepublik nach ersten Auswertungen etwa dreißig Mal so viele Unternehmen sein. „Die Berichtspflichten treffen also künftig den Kern des deutschen Mittelstands. Die EU stellt diese Unternehmen in Gänze mit Großkonzernen gleich. Dieser viel zu pauschale Ansatz überfordert unsere mittelständischen Unternehmen. Gut gemeint ist eben nicht gleich gut gemacht. Die EU schießt hier leider über das Ziel hinaus. Das sollten wir in Deutschland nicht mitmachen,“ unterstreicht Finanzminister Boddenberg.

„Damit die Transformation zu nachhaltigen Investitionen gelingt, setzen wir uns mit unserem Antrag für verhältnismäßige Berichtspflichten auch für Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten ein“, so der Minister. Neben einem angemessenen Berichtsstandard auch für diese größeren Mittelständler, geht es im Vorschlag des Hessischen Finanzministeriums auch um ganz praktische Fragen wie Fristen, Form und Format der Berichte. Damit würden die Unternehmen dem Dateninteresse von Finanzierungspartnern gerecht, ohne den Bürokratieaufwand zu sehr aufzublähen.

Dieser Ansatz fügt sich in das Engagement des Landes ein, Frankfurt zu dem Standort für weltweite Standards in der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu machen. In einer gemeinsamen Initiative zusammen mit dem Bund und den Städten Frankfurt und Eschborn sowie einem breiten Bündnis von Unternehmen aus der deutschen Industrie und Finanzwirtschaft setzt sich das Land in diesen Tagen für die Ansiedlung des geplanten International Sustainability Standards Boards (ISSB) in Frankfurt ein. ISSB wird der neue globale Standardsetzer für den Bereich der Nachhaltigkeitsberichterstattung sein.