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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Nach dem Sale ist vor dem Sale

Verbraucherzentrale Hessen gibt Tipps zur Schnäppchenjagd

von Karl-Heinz Stier

(19.11.2020) Alles muss raus? Nur für kurze Zeit? Solange der Vorrat reicht? Da juckt es natürlich in den Fingern. Unternehmen investieren Milliarden in Werbung, die Kaufimpulse geben soll und die Angst vor einem neuerlichen Komplett-Lockdown kurz vor Weihnachten gibt dem Ganzen selbst im stationären Handel eine ganz neue Dynamik.

Von durchgestrichenen Preisen und herunterzählenden Uhren profitieren aber vor allem die Anbieter selbst. „Aus unserer Sicht sollten Sie sich von Aktionstagen nicht drängen lassen“, sagt Peter Lassek, Jurist bei der Verbraucherzentrale Hessen. „Auch die guten Angebote kommen früher oder später wieder.“

Wer Aktionstage bestmöglich nutzen möchte, sollte vorab Preise vergleichen. Das gibt ein Gefühl dafür, ob Artikel wirklich wie beworben um 50 % reduziert sind. Teilweise präsentieren die Anbieter ihre aktuellen Preise neben völlig überhöhten unverbindlichen Preisempfehlungen – sogenannten Mondpreisen. „Es hilft auch, wenn Sie den Preis kennen, der Ihnen selbst ein Produkt wert ist“, ergänzt Lassek. „Dann spüren Sie schnell, was ein gutes Angebot und was überteuert ist.“ Auch der Austausch mit anderen etwa in Schnäppchen-Foren kann helfen, Angebote besser einzuschätzen. 
 
Gerade die erste Bestellung bei einem Anbieter sollte nicht per Vorkasse-Überweisung bezahlt werden. Denn die Überweisung lässt sich nicht rückgängig machen. Ein betrügerischer Fake-Shop ist mit dem Geld in der Regel schnell über alle Berge. Und auch wegen etwaiger Reklamationen bei seriösen Händlern ist es hinderlich, das Geld aus der Hand zu geben, ohne wenigstens Käuferschutz zu erhalten.Wer einen Online-Kauf im Nachhinein bereut, kann mindestens 14 Tage nach Lieferung der Ware ohne Angabe von Gründen den Widerruf erklären. Wer dann die Rücksendekosten zu tragen hat, ist in der Widerrufsbelehrung geregelt. Auch hier lohnt ein Vergleich zwischen verschiedenen Anbietern. Unabhängig vom Widerruf gilt bei Neuware außerdem stets eine zweijährige Gewährleistung. „Mängel müssen Sie also nicht akzeptieren“, ergänzt Lassek.