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Mobile Geschwindigkeitskontrollen in Wicker

Wie von der Stadtverwaltung mitgeteilt, wurde im Rahmen der aktuellen Runde des Lärmaktionsplanes Hessen die Höchstgeschwindigkeit auf der Landesstraße L 3017 in Wicker auf dem Streckenabschnitt Flörsheimer Straße sowie der Straße Am Graben bis zur Kreuzung Fuchstanzstraße auf 30 km/h beschränkt.

Im Zeitraum vom 26. November bis zum 10. Dezember wurde die Einhaltung dieser Anordnung mittels eines Seitenradargerätes auf Höhe Flörsheimer Straße, Hausnummer 36, für beide Fahrtrichtungen kontrolliert.

Die Auswertung der Messdaten hat ergeben, dass es bei 120.515 gemessenen Fahrzeugen - davon 2.222 Zweiräder, 95.931 PKW, 16.896 Transporter, 4.127 LKW sowie 1.339 Lastzüge - in rund 79 Prozent zu einer Geschwindigkeitsübertretung kam.

Im Rahmen der Bewertung dieser Ergebnisse wird der sogenannte „V85-Wert“, das „85-Perzentil“, betrachtet. V85 ist in der Verkehrstechnik ein Kennwert, der die Geschwindigkeit angibt, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge nicht überschritten wird. Das bedeutet, dass 85 Prozent der Verkehrsteilnehmer langsamer oder gleich schnell fahren als die „V85-Geschwindigkeit“, während die übrigen 15 Prozent schneller fahren.

Der „V85-Wert“ liegt nach der aktuellen Messung in Wicker bei 45 km/h und damit deutlich über der erlaubten Geschwindigkeit von 30 km/h. Zur Kontrolle und Durchsetzung der angeordneten Geschwindigkeitsreduzierung im Rahmen des Lärmschutzes ist es daher erforderlich, dass in diesem Bereich zukünftig unregelmäßige mobile Geschwindigkeitskontrollen erfolgen