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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024

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Mitnahmeverbot von E-Tretrollern in U- und Straßenbahnen der VGF

von Ilse Romahn

(25.09.2024) Von Dienstag, 1. Oktober, an gilt in U-Bahnen und Straßenbahnen der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main (VGF) ein Mitnahmeverbot für E-Tretroller. Diese Entscheidung ist der VGF nicht leicht gefallen. Aber die Sicherheit der Fahrgäste steht über allen anderen Erwägungen. Grund für das Verbot: die in E-Tretrollern verbauten Lithium-Ionen-Akkus sind nicht wie die Akkus von Pedelecs auf mechanische Festigkeit geprüft. Damit verbunden ist ein erhöhtes Brand- und Explosionsrisiko sowie eine gesundheitsschädliche Rauchgasfreisetzung.

Vorfälle und Gutachten: Die VGF bittet um Verständnis
Die VGF folgt mit dem Mitnahmeverbot einer Empfehlung des Verbands Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV). Gründe für das anstehende Mitnahmeverbot sind gravierende Vorfälle im europäischen Ausland sowie mehrere Gutachten. Die mehrheitliche Einschätzung der Expertinnen und Experten in der Nahverkehrs-Branche zu diesem Thema ist eindeutig. Daher haben viele andere große Verkehrsunternehmen – Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf, Nürnberg, München oder die großen Betriebe im Ruhrgebiet – das Mitnahmeverbot schon umgesetzt.
 
Wenn die Entscheidung im Einzelfall zu individuellen Nachteilen führt, bedauert die VGF das sehr, bittet jedoch nachdrücklich um Verständnis: Ernstzunehmende Sicherheitsrisiken im Linienbetrieb muss ein Verkehrsunternehmen nach bestem Wissen und Gewissen ausschließen. Die VGF ist bei der Fahrgast-Beförderung laut gesetzlichen Regelungen vor allem dem Schutz von Personen, also Fahrgäste und Fahrpersonal, verpflichtet. Sie wird die regulatorische Entwicklung für Elektrokleinstfahrzeuge im Auge behalten. Der VDV beabsichtigt eine Positivliste für E-Tretroller zu eröffnen, sobald die Hersteller höherwertige Prüfnachweise für die Lithium-Ionen-Akkus vorlegen können.
 
Nicht betroffen von dem Verbot sind gemäß der erwähnten Gutachten E-Fahrräder, E-Rollstühle und E-Seniorenmobile, da sie schon heute höhere normative Anforderungen an die Sicherheit der Batterien erfüllen. (ffm)