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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Milieuschutz: Stadt Frankfurt erwirbt weiteres Gebäude

Klagen gegen Ausübung des Vorkaufsrechts im Nordend zurückgezogen

von Ilse Romahn

(31.07.2020) Die Stadt Frankfurt am Main hat durch die Ausübung ihres Vorkaufsrechts ein Gebäude mit acht Mietwohnungen in der Humboldtstraße erworben. Grundlage dafür ist die Erhaltungssatzung „Nordend-Mitte“, mit der die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung geschützt werden soll.

„Die Stadt Frankfurt setzt die Ziele der Milieuschutzsatzungen konsequent um“, sagte Bau- und Immobiliendezernent Jan Schneider. „In diesem Fall haben wir auch eine gerichtliche Auseinandersetzung nicht gescheut.“ Verkäufer und Käufer der Immobilie in der Humboldtstraße hatten gegen den bereits im vergangenen Jahr vom Amt für Bau und Immobilien erteilten Bescheid zur Ausübung des Vorkaufsrechts Klage eingereicht. Diese Klagen wurden jetzt zurückgenommen, weshalb das Gebäude in das Eigentum der Stadt übergegangen ist. „Für die Mieterinnen und Mieter ändert sich nichts“, betonte Schneider. „Sie können zu den gleichen Konditionen wie bisher in dem Haus wohnen.“

Das Anfang des 20. Jahrhunderts errichtete fünfgeschossige Wohnhaus in der Humboldtstraße sollte an eine Immobiliengesellschaft verkauft werden. Diese war nicht bereit, auf der Basis der Erhaltungssatzung eine Abwendungsvereinbarung abzuschließen, in der sie sich unter anderem verpflichtet, die Mietwohnungen nicht in Eigentumswohnungen umzuwandeln oder leer stehen zu lassen. Vielmehr beantragte sie die Ausstellung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung, die Voraussetzung für die Aufteilung eines Mietshauses in Teileigentum ist. Gleichzeitig ist in dem betreffenden Quartier ein hoher Aufwertungsdruck festzustellen. Das heißt, es besteht die Gefahr, dass durch bauliche Veränderungen, etwa den Einbau von Aufzügen oder den Anbau von Balkonen, die Mieten deutlich steigen. Um eine Verdrängung der Mieterinnen und Mieter zu verhindern, hat die Stadt ihr gesetzlich garantiertes Vorkaufsrecht ausgeübt.

Stadtrat Schneider weist darauf hin, dass immer mehr Käuferinnen und Käufer von Mietshäusern in den Gebieten mit gültiger Milieuschutzsatzung bereit sind, eine Abwendungsvereinbarung zu unterzeichnen und damit die städtebaulichen Ziele anzuerkennen. Von den rund 150 Immobilienverkäufen, die seit März 2016 in den Satzungsgebieten geprüft wurden, wurde in etwa der Hälfte der Fälle eine Abwendungsvereinbarung abgeschlossen. Sieben Gebäude hat die Stadt erworben, weil es zu keiner Einigung kam. „Die Ausübung des Vorkaufsrechts ist nur das letzte Mittel“, betonte der Dezernent für Bau und Immobilien. „Uns ist immer an einer einvernehmlichen Lösung gelegen. Die hohe Zahl von Abwendungsvereinbarungen zeigt, dass die Stadt auf dem richtigen Weg ist und die Erhaltungssatzungen ihren Zweck erfüllen.“ (ffm)