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Letzte Aktualisierung: 23.04.2024

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Meilenstein für eine sozial-gerechte Stadtentwicklung

Rund 1100 bezahlbare Wohnungen werden langfristig gesichert

von Ilse Romahn

(11.11.2019) Planungsdezernent Mike Josef und der Geschäftsführer der GWH Wohnungsgesellschaft mbH Hessen, Stefan Bürger, haben am Freitag, 8. November, Details eines Kooperationsvertrages vorgestellt, der zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der GWH im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ geschlossen wurde.

„Durch diese Vereinbarung sichern wir langfristig rund 1100 bezahlbare Wohnungen im Ben-Gurion-Ring und sorgen so für eine sozial-gerechte Stadtentwicklung in diesem Quartier“, fasste Stadtrat Josef zusammen. „Kernelement des Programms ‚Soziale Stadt Ben-Gurion-Ring‘ ist eine sozial verantwortliche Wohnungsbaupolitik, die neben dem Neubau geförderten Wohnraums auch die Sicherung vorhandenen preisgebundenen Wohnraums durch den Erwerb von Belegungsrechten realisiert.“ Bürger ergänzt: „Wir wollen mit unserer Belegungspolitik die sozial stabilen Bewohnerstrukturen am Bügel bewahren.“

Im nördlichen Teil des Ben-Gurion-Rings gehören der GWH 452 Wohnungen (Hausnummern 20-46, 52-58), bei denen zum 31. Dezember dieses Jahres die gesetzliche Nachwirkfrist der Mietpreis- und Belegungsbindungen endet. Die Stadt erwirbt nun die Belegrechte für diese Wohnungen, die Mietpreis- und Belegungsbindungen werden durch eine Anschlussförderung für 15 Jahre bis zum 31. Dezember 2034 verlängert.

Die GWH erhält ein uneingeschränktes Vorschlagsrecht aus dem Personenkreis der beim Amt für Wohnungswesen registrierten oder registrierfähigen Haushalte. Die Ausgleichszahlung für entgangene Mieterträge beträgt 6,39 Millionen Euro. Dieser einmalige Zuschussbetrag berechnet sich aus einem Betrag von 1,20 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche multipliziert mit der Bindungsdauer in Monaten.

Außerdem verpflichtet sich die GWH, für weitere 626 Wohnungen auf die vorzeitige vollständige Rückzahlung der Förderdarlehen so lange zu verzichten, dass die Bindungen nach Ablauf der gesetzlichen Nachwirkungsfrist frühestens zum 31. Dezember 2043 enden.

Grundsätzlich gilt hier für alle frei werdenden Sozialwohnungen, dass das Benennungsrecht bis zum Ende der derzeitigen Mietpreis- und Belegungsbindungen vom Amt für Wohnungswesen ausgeübt wird. Auf diese Weise wird verhindert, dass für die Stadt mittelfristig 1078 Wohnungen aus dem Kontingent der verfügbaren sozialgebundenen Wohnungen entfallen.

Außerdem wurde vereinbart, dass das bestehende Parkhaus am Ben-Gurion-Ring durch Wohnungsneubau ersetzt werden kann – vorbehaltlich des hierfür erforderlichen Planungsrechts. Durch den Erwerb von Belegrechten im unmittelbaren Bestand des Ben-Gurion-Rings kann hierbei die Umsetzung von 15 Prozent der Bruttogeschossfläche Wohnen im Förderweg 1 reduziert und dafür 30 Prozent der Bruttogrundfläche Wohnen ausschließlich im Förderweg 2 erfolgen.

Die GWH beabsichtigt, ihren Gebäudebestand zu modernisieren, beispielsweise durch Flachdachsanierung mit verbesserter Wärmedämmung, Erneuerung der Fenster mit besserer Wärmeschutzverglasung, Erneuerung der Wohnungseingangstüren, Austausch der Heizkörper gegen Handtuchheizkörper in Badezimmern, hydraulischem Abgleich der Heizungsanlage zur effizienten Ausnutzung der Heizenergie, Umbau der zentralen Abluftanlage zur feuchte- und bedarfsgeregelten Abluftanlage sowie Fassadensanierung/-aufwertung.

In der Kommunikation der Modernisierungen sowie Mietentwicklungen erklärt sich die GWH bereit, die Bewohnerschaft sehr frühzeitig und intensiv zu informieren und hierzu bei Bedarf Mieterversammlungen abzuhalten. Im Falle der Modernisierung der Wohnungen während der vereinbarten Bindungsdauer wird die Umlage modernisierungsbedingter Kosten auf einen Betrag von maximal zwei Euro je Quadratmeter Wohnfläche beschränkt. (ffm)