Mehr Zeit für die elektronische Lohnsteuererklärung 2016
Finanzminister kündigt Fristverlängerung bis 31. Juli 2017 an
Voraussetzung für die zweimonatige Fristverlängerung ist eine Registrierung im ElsterOnline-Portal bis zum 31. Mai 2017. Von der Fristverlängerung profitieren alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Auch Steuerbürger, die bereits seit einiger Zeit gesetzlich zur elektronischen Übermittlung ihrer Steuererklärung verpflichtet sind (wie beispielsweise Gewerbetreibende) können die Fristverlängerung in Anspruch nehmen.
Die hessischen Finanzämter verzichten bereits seit Anfang des Jahres darauf, dass der Steuererklärung Belege beigefügt sein müssen. Falls Belege im Einzelfall benötigt werden, fordert das Finanzamt diese bei der Bearbeitung der Steuererklärung an. „Das macht die elektronische Übermittlung der Steuererklärung noch interessanter, denn nun fällt das gleichzeitige Übersenden von Belegen auf dem Postweg weg“, so der Finanzminister abschließend.
Weitere Informationen finden Sie unter www.elsteronline.de.
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