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Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

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Mehr Mieterschutz und bessere Förderung

von Helmut Poppe

(24.09.2020) Die Förderkonditionen für den Bau von Sozialwohnungen in Hessen werden deutlich verbessert, wichtige Mieterschutzvorschriften werden ausgeweitet. Dies teilte Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir am Mittwoch in Wiesbaden mit.

Wohnungsbau
Foto: Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen
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Die Mietpreisbremse bei Neuvermietung, die verlängerte Kündigungssperrfrist bei Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und die abgesenkte Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen bestehender Verträge sollen künftig in 48 statt wie bisher in 31 Kommunen gelten. Ein entsprechender Verordnungsentwurf ist an die Spitzenverbände der Kommunen und der Wohnungswirtschaft sowie an Mieter- und Vermieterorganisationen verschickt worden.

„Wir lassen nicht zu, dass Familien mit mittlerem Einkommen sich in Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt keine Wohnung mehr leisten können“, sagte der Minister. „Deshalb passen wir den Geltungsbereich der drei bundesrechtlichen Mieterschutzvorschriften an die aktuellen Gegebenheiten an.“

Die Verordnung soll Ende November in Kraft treten. Neu auf der Liste sind Biebesheim, Dietzenbach, Eltville, Friedrichsdorf, Fuldabrück, Groß-Gerau, Groß-Zimmern, Hainburg, Kriftel, Langenselbold, Mainhausen, Maintal, Neu-Anspach, Neu-Isenburg, Pfungstadt, Rosbach vor der Höhe, Roßdorf, Rüsselsheim, Steinbach (Taunus), Usingen, Viernheim und Walluf.

Dagegen sollen Egelsbach, Hattersheim, Hofheim, Kassel und Oberursel ausscheiden. Im Geltungsbereich verbleiben Bad Homburg vor der Höhe, Bad Soden am Taunus, Bad Vilbel, Bischofsheim, Darmstadt, Dreieich, Eschborn, Flörsheim, Frankfurt am Main, Ginsheim-Gustavsburg, Griesheim, Heusenstamm, Kelkheim, Kelsterbach, Kiedrich, Langen, Marburg, Mörfelden-Walldorf, Nauheim, Nidderau, Obertshausen, Offenbach, Raunheim, Schwalbach am Taunus, Weiterstadt und Wiesbaden.