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Letzte Aktualisierung: 24.04.2024

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Mehr Hilfe für Opfer von Gewalttaten

MdB Prof. Zimmer zum Opferentschädigungsgesetz

von Norbert Dörholt

(11.11.2019) Der Deutsche Bundestag hat in seiner Sitzung am Donnerstag die Einführung eines sozialen Entschädigungsrechts beschlossen. Mit dem neuen Sozialgesetzbuch 14 (SGB XIV) werden Betroffene, Angehörigen und Hinterbliebene von Gewalttaten und Terror in Zukunft schnellere und umfassendere Hilfen erhalten. Diese Hilfen sind nicht an die deutsche Staatsangehörigkeit gebunden, so dass auch ausländische Opfer Unterstützung erhalten können.

Zeigt sich mit dem neuen Opferentschädigungsgesetz sehr zufrieden: der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer.
Foto: Pressestelle Bundestag
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Der Frankfurter CDU-Bundestagsabgeordnete Prof. Dr. Matthias Zimmer zeigte sich erfreut über das wegweisende Gesetz: „Die Koalition hat ein weltweit vorbildliches Opferentschädigungsrecht auf den Weg gebracht. Mit der Reform werden wir unserer besonderen Verantwortung für die Opfer von Kriegen gerecht, etablieren aber auch Hilfe für neue Formen von Gewalt und Terror und insbesondere auch für sexualisierte Gewalt. Wir fassen die Entschädigung von Kriegsopfer, Opfern von Gewalt und Terror in einem Gesetz zusammen.“

Die Betroffenen erhalten neben höheren Geldleistungen auch professionelle Begleitung und Unterstützung. „Es werden landesweit Trauma-Ambulanzen eingerichtet, die vor allem auch Kinder- und Jugendliche vor Ort versorgen sollen. Mit den Fallmanagerinnen und -managern, die Opfer und ihre Familien beratend unterstützen, sorgen wir dafür, dass staatliche Hilfe schneller, unbürokratischer und zielgerichteter bei den Betroffenen ankommt“, erklärte Zimmer.

Die CDU/CSU- Bundestagsfraktion habe sich besonders dafür eingesetzt, dass Opfern sexualisierter Gewalt und Ausbeutung bei der Entschädigung größere Berücksichtigung finden. „Zudem konnten wir Verbesserungen beim Berufsschadensausgleich erreichen, indem bei der Berechnung auch Prognosen über eine berufliche Karriere einfließen. Erweiterungen gab es auch beim Gewaltbegriff, so dass anerkannt ist, dass nicht nur ein tätlicher Angriff, sondern auch eine psychische Gewalttat wie zum Beispiel Stalking zu einer gesundheitlichen Schädigung führen kann“, sagte Zimmer.