Das Online-Gesellschaftsmagazin aus Frankfurt am Main

Letzte Aktualisierung: 19.04.2024

Werbung
Werbung

Medikamente kann man nicht umtauschen

Patientenvertreter erklärt, warum das nicht möglich ist

von Norbert Dörholt

(24.03.2023) Wer in der Apotheke beispielsweise ein Nasenspray gekauft hat und im Nachhinein erkennt, das falsche Produkt erstanden zu haben, kann es nicht umtauschen. Darauf weist der Vorsitzende der „Interessenvertretung Patienten-&-Versicherte“ Manfred Pfeiffer im neuen Infoblatt „Aufgepasst-&-Hergehört“ hin.

Patientenvertreter Manfred Pfeiffer erklärt, warum man Medikamente nicht zurückgeben kann.
Foto: Interessenvertretung für Patienten & Versicherte
***

Pfeiffer bezieht sich dabei auf die Zeitschrift „Baby und Familie“ (Heft 2/2023). Darin heißt es, dass ein Umtausch auch bei ungeöffneter Verpackung nicht möglich sei, denn die Apotheke könne nicht garantieren, dass das Medikament in der Zwischenzeit sachgerecht gelagert worden sei. Pfeiffer: „Sachgerechte Lagerung ist aber gerade bei Medikamenten wichtig, um deren Wirkung nicht zu beeinträchtigen.“ Kosmetika hingegen könnten Apotheken rein rechtlich zurücknehmen oder umtauschen.