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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Luftqualität in Hessen erneut verbessert

von Ilse Romahn

(28.03.2023) Nun steht es endgültig fest: Die Luft in Hessen ist im vergangenen Jahr nochmals sauberer geworden. Im Jahr 2022 wurden in Hessen nun zum zweiten Mal in Folge an allen Messstellen die gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten. Dies geht aus dem Lufthygienischen Jahreskurzbericht hervor, den das Hessische Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) veröffentlicht hat.

„Die Luft in Hessen wird immer sauberer. Das ist ein großer Erfolg und sehr wichtig für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung. Unsere Luftreinhaltepläne zeigen somit Wirkung. Wichtig ist es nun, diesen Weg mit den Kommunen weiter zu gehen und für mehr nachhaltige Mobilität zu sorgen“, erklärte Umweltministerin Priska Hinz.

„Die Entwicklung ist erfreulich, aber sie zeigt auch, wie wichtig es ist, die Luftqualität weiterhin kontinuierlich an vielen verschiedenen Standorten zu erfassen“, erklärte HLNUG-Präsident Prof. Dr. Thomas Schmid. „Nur so lässt sich beobachten und bewerten, wie sauber die Luft in Hessen wirklich ist. Auch wenn sich die Luftqualität in den letzten Jahren in Hessen deutlich verbessert hat, sollten weiterhin Anstrengungen unternommen werden, Emissionen – vor allem aus dem Kfz-Verkehr und der Wärmeerzeugung – zu vermindern. Denn dies hilft nicht nur der Gesundheit, sondern auch beim Klimaschutz.“

Nachdem im Jahr 2021 der Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) erstmals an allen hessischen Messstellen eingehalten wurde, sind die Werte 2022 weiter gefallen. Im Schnitt lag die Abnahme gegenüber dem Vorjahr bei etwa sechs Prozent. Die höchstbelasteten Standorte in Hessen – die Schiede in Limburg und die Hügelstraße in Darmstadt – liegen mit 39 bzw. 38 Mikrogramm pro Kubikmeter gerade so unterhalb des Grenzwerts von 40 Mikrogramm pro Kubikmeter im Jahresmittel. Nachdem die Grenzwerte für NO2 jahrelang an vielen Standorten deutlich überschritten wurden, hat sich hier in den letzten Jahren eine deutliche Besserung eingestellt. So sind in den letzten vier Jahren die NO2-Werte hessenweit je nach Standort um 20 bis 50 Prozent gefallen.

In anderen Städten, wie zum Beispiel Gießen, Offenbach oder Wiesbaden, liegen die NO2-Werte selbst an den höchstbelasteten Straßen nur noch bei maximal 32 Mikro­gramm pro Kubikmeter. Noch vor wenigen Jahren war dort der Grenzwert deutlich überschritten worden.

Für Feinstaub der Fraktionen PM10 und PM2,5 liegen die Konzentrationen zwar schon seit vielen Jahren unterhalb der Grenzwerte. In den letzten Jahren lässt sich jedoch nur noch eine sehr geringe jährliche Abnahme beobachten. Die höchstbelasteten Standorte für PM10 waren im Jahr 2022 die Untere Grenzstraße in Offenbach und die Fünffensterstraße in Kassel mit 21 bzw. 19 Mikrogramm pro Kubikmeter sowie für PM2,5 die Messstellen Frankfurt Ost und Limburg Schiede mit jeweils 10 Mikrogramm pro Kubikmeter.

Für Schwefeldioxid, Kohlenmonoxid und Benzol befinden sich die Konzentrationen seit vielen Jahren gleichbleibend auf einem sehr niedrigen Niveau. Die Grenzwerte werden deutlich eingehalten.

Die überwiegend positive Entwicklung der Luftqualität in den letzten Jahren zeigt, dass technische Neuerungen wie beispielsweise eine bessere Abgastechnik im Automobilbereich sowie luftreinhalteplanerische Maßnahmen der Städte und Kommunen ihre Wirkung nicht verfehlen. Allerdings empfiehlt die Weltgesundheitsorganisation (WHO) inzwischen eine weitere deutliche Absenkung der Konzentration an Luftschadstoffen. Außerdem wird die EU-Luftqualitätsrichtline derzeit überarbeitet. Das Thema Luftqualität bleibt also – auch in Hessen – weiterhin auf der Agenda.

Hintergrund: Das HLNUG betreibt ein landesweit ausgerichtetes Messnetz zur gebietsbezogenen Überwachung und Beurteilung der Luftqualität. An etwa 40 kontinuierlich betriebenen Luftmessstationen und einer Vielzahl an zusätzlichen Messstellen mit Passivsammlern werden verschiedene Luftschadstoffe, wie zum Beispiel Stickstoffdioxid, Feinstaub (PM10 und PM2,5), Ozon, Kohlenmonoxid oder Schwefeldioxid gemessen. Die rechtlich bindenden und aktuell gültigen Grenz- und Zielwerte zum Schutz der menschlichen Gesundheit sind in der 39. BImSchV festgehalten.

Lufthygienischer Jahreskurzbericht 2022: https://www.hlnug.de/fileadmin/dokumente/luft/jahresberichte/2022/Lufthygienischer_Jahreskurzbericht_2022.pdf

www.umwelt.hessen.de