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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Lockerungen für das Gewerbe

von Ilse Romahn

(28.05.2020) Noch vor dem Pfingstwochenende hat die Hessische Landesregierung eine Lockerung der Corona-Auflagen für Gastronomiebetriebe beschlossen. Auch Bäckereien und Metzgereien haben es dadurch nun einfacher.

Nachdem die Stadt Frankfurt den Wirten schon mit einer unbürokratischen Erweiterung für die Außenbewirtung unter die Arme gegriffen hat, folgt nun ein weiterer Schritt für die gebeutelte Gastronomie, Bäckereien und Metzgereien mit Verzehr im Laden.

Mussten bislang pro Gast 5 Quadratmeter Raum vorhanden sein, fällt diese Regelung ab Donnerstag, 28. Mai 2020 weg. Lediglich der Mindestabstand von 1,50 m muss weiterhin gewährleistet sein. Für viele Wirte, gerade mit kleineren Gasträumen, eine große Erleichterung. Diese Lockerung gilt auch für Bäckereien und Metzgereien, die in ihren Verkaufsräumen Kaffee und Imbiss anbieten, wenn die Stühle und Tische den Mindestabstand einhalten.

Stadtrat Markus Frank dazu: "Nach unserer Lösung für die Außengastronomie sind wir froh, dass nun eine weitere Hürde gefallen ist. Mit der Regelung der Landesregierung für die Restaurantbetreiber, Wirte Bäckereien und Metzgereien mit Verzehr im Laden bin ich zufrieden, appelliere aber gleichzeitig an die Frankfurterinnen und Frankfurter, sich weiterhin besonders an die Abstandsregeln zu halten. Denn Erleichterungen können bei Bedarf auch wieder zurückgenommen werden. Sorgen Sie alle mit Ihrem Verhalten dafür, dass dies nicht notwendig wird.“