Legalisierung von Cannabis – das ist der Plan der Bundesregierung

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So sieht der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums aus
Die neuen Eckpunkte für das Legalisierungsvorhaben sehen eine abgemilderte Form der Legalisierung vor, die auch als "Legalisierung light" bezeichnet wird. Es wird vorgeschlagen, den Verkauf von Cannabis streng zu regulieren und über sogenannte Clubs zu ermöglichen. Zusätzlich ist ein Modellprojekt für den kommerziellen Verkauf in Fachgeschäften vorgesehen. Der erste Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums knüpft an dieses "Zwei-Säulen-Modell" an. Es ist jedoch zu erwarten, dass sich im Verlauf des internen Abstimmungsprozesses mit anderen Ministerien und im anschließenden Gesetzgebungsverfahren noch einige Änderungen ergeben werden. Bisher ist jedoch eine teilweise Legalisierung von Cannabis bereits im Jahr 2023 geplant, sodass man gegebenenfalls schon bald Samen online finden kann.
Das “Zwei-Säulen-Modell” zur Cannabis-Freigabe
Der Gesetzentwurf des Bundesgesundheitsministeriums legt ein "Zwei-Säulen-Modell" zur Cannabis-Freigabe fest. Die erste Säule betrifft den privaten und gemeinschaftlichen sowie nicht-gewinnorientierten Eigenanbau von Cannabis. Demnach sollen nicht-gewinnorientierte Vereinigungen mit maximal 500 Mitgliedern unter Beachtung von klar definierten gesetzlichen Rahmenbedingungen berechtigt sein, Cannabis zu Genusszwecken anzubauen und diesen auch für den Eigenkonsum weiterzugeben.
Die zweite Säule des Legalisierungsvorhabens basiert auf den Ansätzen des Eckpunktepapiers vom 26. Oktober 2022 und beinhaltet ein regionales Modellvorhaben mit kommerziellen Lieferketten. Im Rahmen dieses Projekts wird es Unternehmen ermöglicht, Cannabis in lizenzierten und staatlich kontrollierten Fachgeschäften herzustellen, zu vertreiben und an Erwachsene abzugeben. Diese Säule zielt darauf ab, die Auswirkungen einer kommerziellen Lieferkette auf den Gesundheits- und Jugendschutz sowie den Schwarzmarkt wissenschaftlich zu untersuchen.
“Nicht-gewinnorientierte” Cannabis-Clubs
Ein wichtiger Aspekt des Gesetzentwurfs sind die "nicht-gewinnorientierten" Cannabis-Clubs. Diese Clubs sollen unter staatlicher Aufsicht betrieben werden und den Verkauf sowie den Konsum von Cannabis in kontrollierter Umgebung ermöglichen. Aktuell ist geplant, dass pro Person 25 Gramm Cannabis pro Tag und maximal 50 Gramm Cannabis pro Monat abgegeben werden dürfen. Für unter 21-Jährige ist zudem eine THC-Obergrenze sowie eine maximale Abgabemenge von 30 Gramm pro Monat vorgesehen.
Die Idee hinter dieser Regelung ist es, den Schwarzmarkt einzudämmen und sicherzustellen, dass der Verkauf nur an Erwachsene erfolgt. Die Gewinne der Clubs sollen gemeinnützigen Zwecken zugutekommen, insbesondere der Aufklärung und Prävention von Drogenmissbrauch.
Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis bleibt straffrei
Eine weitere Änderung im Rahmen des Legalisierungsvorhabens ist, dass sowohl der Kauf als auch der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis ab einem Alter von 18 Jahren grundsätzlich straffrei sein soll. Zudem wird der Eigenanbau von bis zu drei Cannabis-Pflanzen erlaubt.
Die ursprünglich geplanten Cannabis-Fachgeschäfte, in denen Rauschmittel frei verkauft werden können, werden jedoch nicht umgesetzt. Der Verkauf in solchen Geschäften soll erst in einem späteren Schritt in Modellregionen unter Begleitung von wissenschaftlicher Forschung erprobt werden.
Jugendschutz
Der Jugendschutz ist ein zentraler Bestandteil des Gesetzentwurfs. So gibt es bereits jetzt viel Kritik an dem Legalisierungsvorhaben – insbesondere was den Jugendschutz angeht. Obwohl Cannabis künftig nicht weiter als Betäubungsmittel eingestuft werden soll, soll sowohl der Verkauf als auch die Abgabe von Cannabis lediglich an Personen über 18 Jahren erlaubt sein. Sollten Jugendliche unter 18 Jahren dennoch mit Cannabis erwischt werden, ist keine Strafe vorgesehen. Stattdessen sollen Jugendämter eingeschaltet werden, sodass diese die Jugendlichen zu Präventionskursen verpflichten.
Die Cannabis-Steuer
Ein weiterer Aspekt des Gesetzentwurfs betrifft die Einführung einer Cannabis-Steuer. Ähnlich wie bei Alkohol und Tabak sollen beim legalen Verkauf von Cannabis Steuern erhoben werden. Die Höhe der Steuer ist jedoch nicht bekannt, wobei sich der Gesamtpreis von Cannabis an den Schwarzmarktpreisen orientieren soll. Diese Einnahmen sollen unter anderem für Präventionsmaßnahmen und den Aufbau von Beratungsstellen verwendet werden.
Fazit: Schwarzmarkt soll durch Legalisierung eingedämmt werden
Der Gesetzentwurf zur Legalisierung von Cannabis zeigt, dass die Bundesregierung einen neuen Ansatz verfolgt, um den Umgang mit Cannabis zu regeln. Durch die Freigabe von Cannabis für den Eigenbedarf und die Einführung von "nicht-gewinnorientierten" Cannabis-Clubs soll der Schwarzmarkt eingedämmt werden. Gleichzeitig werden Maßnahmen zum Jugendschutz und zur Prävention von Drogenmissbrauch ergriffen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Gesetzentwurf in der politischen Debatte angenommen wird und ob er in der vorgeschlagenen Form Gesetz wird. Die Legalisierung von Cannabis hat jedoch das Potenzial, den Umgang mit dieser Substanz in Deutschland grundlegend zu verändern und neue Chancen und Herausforderungen mit sich zu bringen.