Letzte Aktualisierung: 21.03.2025
Landesweiter Warntag soll für Warnsignale sensibilisieren
von Adolf Albus
(06.03.2025) Am 13. März 2025 heulen in den hessischen Kommunen zum hessenweiten Probealarm ab 10.15 Uhr die Sirenen. Darauf weist die Abteilung Brand- und Katastrophenschutz, Heimatschutz und Krisenmanagement des Hessisches Ministerium des Innern in einer Pressemitteilung hin.
Hintergrund und Ziel des Aktionstages ist es, die Bürgerinnen und Bürger für die verschiedenen Warnmittel und Alarmsignale weiter zu sensibilisieren und die technische Warninfrastruktur zu testen. Neben Sirenen werden auch alle weiteren Warnmöglichkeiten, wie beispielsweise das vom Bund eingeführte „Cell-Broadcast“ oder die Warn-App hessenWARN, zum Einsatz kommen. Sowohl das Sirenensignal für den Probealarm ab 10.15 Uhr als auch für die Entwarnung um 10.50 Uhr dauern dann jeweils für eine Minute an.
Zum Test der Warnmedien und zur Sensibilisierung der Bevölkerung hat sich der bundesweite Warntag im Herbst eines Jahres etabliert. Über diesen hinaus soll nun in den Bundesländern ein jeweils landesweiter Warntag etabliert werden. Ziel ist es, die Auslösung der regionalen Warnmedien über die Infrastruktur der hessischen Landkreise und kreisfreien Städte zu testen.
Am 13. März wird dieser landesweite Warntag, neben Nordrhein-Westfalen, Bayern und Rheinland-Pfalz, nun erstmals auch in Hessen durchgeführt. Hierzu lösen die Zentralen Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre eigene Infrastruktur ihre regionalen Warnmedien aus. Die landesweiten Medien FFH und HR sind eingebunden.
„Zweck des Warntages ist es, die Akzeptanz und das Wissen um die Warnung der Bevölkerung in Notlagen zu erhöhen“, betont Bürgermeister Christian Seitz. Den Bürgerinnen und Bürgern sollen durch die Probewarnung deren Funktion und die Abläufe wieder ins Gedächtnis gerufen werden, um im Ernstfall die Warnmeldungen richtig wahrnehmen und einordnen zu können.
Eine Warnung der Bevölkerung kann sowohl bei einer Bedrohung der Bundesrepublik von außen („Zivilschutzfall“), bei Großschadenslagen („Katastrophenfall“), im täglichen Einsatzgeschehen der Feuerwehr („tägliche Gefahrenabwehr“) und auch bei polizeilichen Ereignissen (z.B. Terrorlage) erforderlich sein.
Weitere Infos unter https://hessen.de/presse/hessenweiter-warntag-am-13-maerz