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Letzte Aktualisierung: 28.03.2024

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Land muss Verantwortung für den Ganztag an Grundschulen übernehmen

von Karl-Heinz Stier

(29.09.2022) „Mit seinem Entwurf zum Hessischen Schulgesetz regelt das Kultusministerium die Ganztagsbetreuung an Grundschulen, ohne zugleich wirklich Verantwortung für den Ganztag zu übernehmen“, so bewertet vor der heutigen Anhörung im Hessischen Landtag die Vorsitzende des Schulausschusses im Hessischen Städtetag Astrid Eibelshäuser die Initiative der Landesregierung.

Stattdessen müsse das Land seine Hausaufgaben erledigen: Ganztag finanzieren, Ganztag organisieren, Fachkräfte sichern und somit Bildung und Betreuung für die Kinder vom sechsten bis zum zehnten Lebensjahr garantieren.“

Es seien nicht einmal vier Jahre bis Mitte 2026, wenn der erste Jahrgang Sechsjähriger den Anspruch auf ganztägige Betreuung in Hessen hat. Das Land sei  schlecht darauf vorbereitet. Es habe bisher keine klaren Zahlen zur Hand für den Bedarf an Räumen, Geld und vor allem an Fachkräften.  Es fehle an einer Fachkräfteoffensive und klaren Aussagen, ob etwa auch eine 70/30-Quote Fachkräfte/Nicht-Fachkräfte zu diskutieren stehe. Auch gebe es bisher keine Signale für Raumkapazitäten: „Gerade in den großen Städten muss auch die Anmietung neuer Räume förderfähig sein“.

Der Hessische Städtetag siehe es folglich als immer noch nicht geklärt, wie genau das Land den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in den Grundschulen umsetzen möchte. „Der Gesetzentwurf vermag nicht den Eindruck zu beseitigen, dass sich die beiden zuständigen Ministerien – Kultusministerium und Sozialministerium – einen schlanken Fuß machen und die Städte als Ausfallbürgen für die Umsetzung der  bundesgesetzlichen Vorgaben ansehen“