Lärmaktionsplanung
Bürger können sich an der Lärmaktionsplanung beteiligen
Nach § 47 d des Bundes-Immissionsschutzgesetzes sind Lärmaktionspläne, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entspricht 8.200 Kraftfahrzeugen/Tag), der Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und der Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen (Starts und Landungen) pro Jahr geregelt werden, aufzustellen, alle 5 Jahre zu überprüfen und zu überarbeiten. Im Regierungsbezirk Darmstadt wurden nun die Entwürfe der Lärmaktionspläne der Ballungsräume Darmstadt, Frankfurt a.M., Hanau, Offenbach a. M. und Wiesbaden in der 4. Runde veröffentlicht.
Diese sind ab sofort auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt https://rp-darmstadt.hessen.de/ unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zum Download bereitgestellt.
Eingaben können bis zum 7. August über das Beteiligungsportal des Landes Hessen unter https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite erfolgen, alternativ auch per E-Mail oder postalisch. Ferner können Anregungen und Vorschläge schriftlich über die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung oder auch direkt an das Regierungspräsidium Darmstadt unter dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ eingereicht werden.
Infos gibt Clara Sell, Bauamt der Gemeinde, unter (06192)4004-67.
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