Lärmaktionsplan online
Entstanden sind sie auf Grundlage der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung, der Lärmkartierung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) sowie der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes der dritten Runde unter Beteiligung der jeweils zuständigen Fachbehörden.
Der Öffentlichkeit wird nun im Rahmen einer zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung die Möglichkeit zur Stellungnahme zu diesem Zwischenbericht gegeben. Die Eingabe kann bis zum 7. August auf dem Beteiligungsportal des Landes Hessen https://beteiligungsportal.hessen.de/portal/hauptportal/startseite erfolgen.
Nach § 47 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes werden Lärmaktionspläne aufgestellt, alle fünf Jahre überprüft und erforderlichenfalls überarbeitet. Anhand der Pläne werden Lärmprobleme und Lärmauswirkungen für Orte in der Nähe der Hauptverkehrsstraßen mit mehr als drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, für Haupteisenbahnstrecken von über 30.000 Zügen im Jahr sowie in den Ballungsräumen mit mehr als 100.000 Einwohnern und für Großflughäfen mit einem Verkehrsaufkommen von über 50.000 Flugbewegungen pro Jahr geregelt.